Die Aargauer Regierung hält nichts davon, dass so genannte Komatrinker ihre Spitalkosten selber tragen müssen. Eine solche Regelung sei nicht geeignet, die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Probleme beim Risikokonsum von Alkohol wirksam zu lösen.
Die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahme sei nicht erwiesen, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme vom Montag an das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Suchtfachleute würden befürchten, dass die neue Regelung insbesondere bei unerfahrenen Jugendlichen zu einer verspäteten Notversorgung führen werde. Dies könne zu gesundheitlichen Folgeschäden und sogar zu Todesfällen wegen Alkoholvergiftung führen.
Bei den Spitälern werde der Vollzug einen unverhältnismässig grossen Aufwand verursachen. Die Einführung der Schuldfrage im Krankenversicherungsgesetz des Bundes wäre gemäss Regierung «ein Paradigmenwechsel mit unabsehbaren Folgen».
Es gebe auch andere gesundheitsschädigende Verhalten, die nicht sanktioniert würden, wie übermässiger Tabakkonsum oder Tabletten- und Esssucht.
Der Vorentwurf zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes geht auf eine parlamentarische Initiative des Zürcher SVP-Nationalrates Toni Bortolozzi zurück. Die Vorlage schlägt vor, dass medizinische Behandlungen als Folge von übermässigem Alkoholkonsum grundsätzlich selbst verschuldet sind.