Die Regierung des Kantons Aargau lehnt die Strassenverkehrsfonds-Vorlage des Bundes in der heutigen Form ab. Sie sagt Ja zum Fonds, Nein zur Finanzierung und präsentiert einen Gegenvorschlag, wie sie am Freitag mitteilte.
Der Bundesrat hatte Anfang Jahr einen neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) vorgeschlagen – analog zu dem vom Volk angenommenen Fonds für die Bahninfrastruktur (FABI).
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Kantone eingeladen, im Rahmen einer Vernehmlassung Stellung zum Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF), zur Schliessung der Finanzierungslücke und zum strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP-NS) zu beziehen.
«Entflechtung der Finanzströme»
Der Gegenvorschlag des Regierungsrats sieht eine «modifizierte Finanzarchitektur» vor, wie es in der Mitteilung heisst. Diese baue auf dem Vorschlag des Bundes auf, verfolge jedoch «konsequenter und transparenter die Entflechtung der Finanzströme».
Für die Belange der Nationalstrassen soll ein eigenständiger Fonds (Nationalstrassen-Infrastrukturfonds NIF) analog dem Fonds für die Bahninfrastruktur (BIF) geschaffen werden.
Die Beiträge an die Agglomerationsprogramme sollen hingegen über die bisherige Spezialfinanzierung Strassenverkehr geleistet werden. Erforderlich sei grundsätzlich eine Erhöhung des Anteils der Zweckbindung aus der Mineralölsteuer.
Die Finanzmittel sollen im benötigten Umfang bereitgestellt werden, sodass weder zeitliche Verzögerungen noch inhaltliche Kürzungen auf der Ausgabenseite erfolgen. Die Ausgestaltung des Fonds dürfe jedoch keine Aufwandverschiebung vom Bund zu den Kantonen bewirken.
Wenn künftig weniger als 50 Prozent der Einnahmen aus der Mineralölsteuer in den allgemeinen Finanzhaushalt des Bundes fliessen, dürfe es bei den Verbundaufgaben zu keiner Lastenverschiebung zu den Kantonen kommen, heisst es weiter.
Keine zeitliche Verzögerung
Die Aargauer Regierung verlangt, dass die Ausgaben für die Engpassbeseitigung sowie Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen bis 2030 sowie die Agglomerationsprogramme ohne zeitliche Verzögerungen finanziert werden.
Projekte, welche die gravierendsten Verkehrsprobleme beseitigen und den grössten volkswirtschaftlichen Nutzen erzielen, seien vorrangig zu bauen. Aus Sicht der Regierung ist der 6-Spur-Ausbau zwischen Aarau Ost und dem Birrfeld bis 2030 und nicht erst bis 2040 zu realisieren.
«Milchkuh-Initiative» vorziehen
Die im März 2014 eingereichte Volksinitiative «für eine faire Verkehrsfinanzierung» («Milchkuh-Initiative») würde einem vollständigen Systemwechsel der Schweizerischen Verkehrsfinanzierung gleichkommen.
Der Kanton Aargau schlägt deshalb vor, die Abstimmung über die «Milchkuh-Initiative» vorzuziehen, um für die Neuordnung der Verkehrsfinanzierung «über eine stabile Grundlage» zu verfügen. Der «Milchkuh-Initiative» könnte der Lösungsvorschlag des Kantons Aargau als Gegenvorschlag gegenübergestellt werden.