Der Aargauer Regierungsrat will Grossunterkünfte mit Platz für bis zu 100 Asylsuchende schaffen. In den Unterkünften sollen Personen im laufenden Asylverfahren und Ausreisepflichtige leben. Auf diese Weise will der Kanton die Gemeinden etwas entlasten.
Die kantonalen Grosszentren sollen «regional ausgewogen verteilt» werden, schreibt der Regierungsrat in einem am Freitag veröffentlichten Anhörungsbericht. Das Kantonsparlament hatte diese Strategie bei der Beratung von Vorstössen im Grundsatz gutgeheissen.
Die Standorte für die Unterkünfte soll das Kantonsparlament über die kantonale Nutzungsplanung festlegen. Mit diesem Vorgehen hätte ein Gemeinderat nur noch geringe juristische Möglichkeiten, eine Unterkunft zu verhindern.
Eine finanzielle Entschädigung für eine Standortgemeinde ist nicht vorgesehen. Bislang stiess jedes Projekt für eine Unterkunft auf Widerstand in der betroffenen Gemeinde.
Der Kanton betreibt derzeit 53 Unterkünfte mit Platz für rund 1311 Personen. Die Unterkünfte sind mit 1540 Menschen deutlich überbelegt.
Spezielle Unterkünfte für renitente Asylbewerber
Für die Grossunterkünfte will die Regierung Betriebskonzepte ausarbeiten, welche die Betreuung, Beschäftigung und Sicherheit regeln. In Unterkünften, in denen Familien mit schulpflichtigen Kindern leben, sollen gemeinsam mit den Standortgemeinden spezielle Schulabteilungen eingerichtet werden.
Der Kanton plant auch spezielle Unterkünfte für Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder durch renitentes Verhalten den Betrieb stören.
Der Regierungsrat will die Kosten für Grossunterkünfte «möglichst gering halten», damit die Ausgaben die vom Bund geleisteten Abgeltungen nicht übersteigen.
Der Bund reservierte auf Antrag des Kantons für die Jahre 2016 bis 220 je fünf Millionen Franken, wie es im Bericht des Regierungsrates heisst. Für den Bau oder Kauf von Grossunterkünften muss der Grosse Rat jeweils einen Verpflichtungskredit bewilligen.
Gemeinden bleiben in der Pflicht
Trotz der geplanten Grossunterkünfte soll die Unterbringung von Asylbewerbern eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden bleiben. Rund 300 Asylbewerber würden jedoch von einer Gemeinde- in eine Kantonsunterkunft übertreten.
Die Gemeinden wären gemäss Vorschlag der Regierung für Personen mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung und für vorläufige Aufgenommene verantwortlich. Für diese Personen besteht ein Integrationsauftrag. Die Gemeinden wären künftig für 600 Personen zuständig.
Reiche Gemeinden kaufen sich frei
Die Gemeinden sollen nicht mehr einfach eine Ersatzzahlung leisten können, wenn sie keine oder zu wenige Asylbewerber aufnehmen. Die Ersatzabgabe kostet die Gemeinden 10 Franken pro Tag und Asylbewerber. Im vergangenen Jahr flossen rund 1,5 Millionen Franken in die Kantonskasse.
Bei der Einführung der Ersatzabgabe habe man eine «gewisse Art von Solidarität» zwischen den Gemeinden erreichen wollen, hält der Regierungsrat fest.
Es habe sich jedoch herausgestellt, dass sich gewisse, finanziell besser gestellt Gemeinden freikaufen würden. Im zunehmend schwieriger werdenden Umfeld der Unterbringung werde dieser Freikauf als stossend empfunden.