Aargauer Regierung weist Revision des Gentechnikgesetzes zurück

Der Aargauer Regierungsrat lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Idee ab, dass nach dem Ablauf des Gentech-Moratoriums Ende 2017 gentechnisch veränderte und konventionelle Agrarkultur nebeneinander Platz haben sollten. Der Vorschlag sei nicht umsetzbar und werde von den Landwirten wohl nicht akzeptiert.

Der Aargauer Regierungsrat lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Idee ab, dass nach dem Ablauf des Gentech-Moratoriums Ende 2017 gentechnisch veränderte und konventionelle Agrarkultur nebeneinander Platz haben sollten. Der Vorschlag sei nicht umsetzbar und werde von den Landwirten wohl nicht akzeptiert.

Die Aufgabenverteilung unter den Landwirten, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) anbauen möchten und denen die weiterhin konventionelle Landwirtschaft oder Biolandbau betreiben möchten, sei nicht nachvollziehbar, hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Umwelt fest.

Mit den vorgeschlagenen Regelungen würden GVO-Produzenten die unternehmerische Freiheit der benachbarten Produzenten mit konventioneller Landwirtschaft und Biolandbau einschränken.

Landwirte, die weiterhin konventionellen Anbau oder Biolandbau betreiben wollten, müssten etwa die Anerkennung ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche als gentechnikfreies Gebiet beantragen.

Zudem müssten in gentechnikfreien Gebieten auch konventionell produzierende Landwirte auf Biofuttermittel umstellen. «Diese Massnahme ist nicht nachvollziehbar, würde in der Praxis nicht akzeptiert werden und ist so auch nicht vollziehbar», schreibt der Regierungsrat.

Er fordert in der am Montag auf der Website des Kantons veröffentlichten Stellungnahme einen Grundsatzentscheid für ein Verbot der GVO-Produktion. Forschungsprojekte mit GVO sollten jedoch weiterhin möglich sein.

Keine Vorteile für Landwirtschaft

Die auf dem Markt erhältlichen GVO-Sorten für die Schweizer Landwirtschaft würden keinen finanziellen Vorteil gegenüber konventionellen Kulturen bieten, heisst es weiter.

Der Schädlingsdruck in der kleinräumigen Schweiz mit wechselnder Fruchtfolge sei auch nicht so hoch, dass schädlingsresistente Sorten eingesetzt werden müssten.

Da nur wenige Konsumentinnen und Konsumenten GVO-Produkte wählen würden, sei der Aufwand gegenüber dem Ertrag nicht gerechtfertigt.

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