Der Aargauer Regierungsrat will dem Kantonsparlament den Rücken etwas stärken. Das Parlament soll mit Hilfe von Motionen mehr Einfluss auf die Exekutive nehmen können. Der Regierungsrat lehnt jedoch das vom Parlament geforderte Verordnungsveto ab.
Die Motion – ein parlamentarischer Vorstoss – solle zu einem umfassenderen Handlungsinstrument als bisher ausgebaut werden, hält der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Botschaft zur Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes fest. Dieses Gesetz regelt das Zusammenspiel von Regierung und Parlament.
Künftig solle es möglich sein, mit der Motion auf den Zuständigkeitsbereich der Exekutive einzuwirken, etwa bei Gesetzen. Gleichzeitig soll auf den parlamentarischen Auftrag, der mit der Parlamentsreform 2005 eingeführt wurde, soll verzichtet werden.
Der Regierungsrat stützt sich dabei auf Rechtsgutachten. Es erscheine als sachgerecht, das System der parlamentarischen Handlungsformen neu zu konzipieren, schreibt der Regierungsrat.
Grossräte und Grossrätinnen sollen weiterhin auch ein Postulat einreichen können. Wenn das Parlament ein Postulat an die Regierung überweist, soll ist die Exekutive einzig dazu verpflichtet, die Forderung zu prüfen. Mit einer Motion kann das Parlament der Regierung einen verbindlichen Auftrag erteilen.
Kein Vetorecht bei Verordnungen
Nichts wissen will der Regierungsrat jedoch von der Einführung eines Verordnungsvetos. Das Parlament hatte 2010 eine Motion überwiesen, die ein solches Veto forderte.
Der Grosse Rat möchte erreichen, dass er eine vom Regierungsrat erlassene Verordnung stoppen und zur Überarbeitung zurückweisen kann. In einer Verordnung regelt der Regierungsrat, wie ein vom Parlament beschlossenes Gesetz im Detail umgesetzt werden soll.
Ein solches Verordnungsveto widerspräche gemäss Regierungsrat dem staatspolitisch wichtigen Grundsatz, wonach das Parlament und Regierung im Interesse eines gut funktionierenden Staates konstruktiv zusammenwirken müssen.
Mit der Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes will der Regierungsrat zudem die Rolle des Parlamentes bei Konkordaten etwas stärken. So soll der Grosse Rat immer dann, wenn er für die Genehmigung eines Beitritts zu einem Konkordat zuständig ist, auch den Austritt beschliessen können.