Im Kanton Aargau sollen die traditionellen Schulpflegen abgeschafft werden. Neu sollen die Gemeinderäte ab dem Jahr 2018 die Gesamtverantwortung für örtliche Volksschule tragen. Damit werden gemäss Regierungsrat die Führungsstrukturen der Volksschule «optimiert».
Der Gemeinderat solle das Schulangebot festlegen, die langfristigen Ziele der Schule genehmigen und die Schulleitung führen, teilte das kantonale Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) am Freitag mit. Damit werde die Führungsverantwortung und die Finanzkompetenz der Schule in den gleichen Händen liegen.
Derzeit führt in der Gemeinde die vom Volk gewählte Schulpflege die Volksschule. Die Schulpflege hat jedoch keine Finanzkompetenz. Diese liegt beim Gemeinderat, der seinerseits keine Führungsverantwortung hat.
Im Aargau haben Politiker seit 2004 wiederholt gefordert, dass die Führungsstrukturen bei der Volksschule verbessert werden. Die flächendeckende Einführung der Schulleitungen in der Volksschule veränderte vor fünf Jahren die Aufgaben der Schulpflegen.
Verkürzte Instanzenwege
Der Regierungsrat will mit der Reform auch die Rechtsmittelverfahren beschleunigen. Der Schulrat der Bezirke soll per 2018 aufgehoben werden. Erste Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Schulleitung und des Gemeinderates soll der Regierungsrat werden.
Als Anlaufstelle für Beschwerden der Eltern ist eine Vermittlungskommission vorgesehen. Sind Eltern mit einem beschwerdefähigen Entscheid der Schulleitung nicht einverstanden, so sollen sie sich an diese Kommission wenden können.
Der Regierungsrat schlägt ferner vor, den Erziehungsrat und die Berufsbildungskommission zum neuen Bildungsrat zusammenzuführen. Dieser Bildungsrat soll den Regierungsrat und das Departement BKS in wichtigen Bildungsfragen beraten. Dieser Rat soll aus 9 bis 15 Mitgliedern bestehen.
Mehrkosten von 4,6 Millionen Franken
Die Einführung der neuen Führungsstrukturen führen zu Mehrkosten von 4,6 Millionen Franken. Der Kanton wird um 5,9 Millionen Franken mehr belastet, die Gemeinden werden um 1,3 Millionen Franken entlastet. Der Regierungsrat strebt einen finanziellen Ausgleich zwischen Kanton und Gemeinden an.
Die neuen Rechtsgrundlagen sollen per 1. August 2016 in Kraft treten. Der Regierungsrat will den Gemeinden dann bis Ende 2017 Zeit geben, die neuen Strukturen umzusetzen.
Volk wird entscheiden
Um diese Reformen umzusetzen, müssen die Kantonsverfassung und das Schulgesetz revidiert werden. Über die Änderung der Kantonsverfassung wird – nach dem Grossen Rat – das Volk voraussichtlich im November 2015 entscheiden.
Die Vorschläge des Regierungsrates gehen vorerst bis zum 17. September in die Anhörung.