Die Aargauer Regierung wehrt sich gegen einen Auftrag des Kantonsparlaments, die Grundbuchabgaben aufzuheben. Die Ertragsausfälle von jährlich 36 Millionen Franken seien nicht verkraftbar, begründet sie ihren Widerstand in ihrer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zur Vorlage.
Die Regierung war mit einer vom Grossen Rat überwiesenen Motion beauftragt worden, eine Vorlage auszuarbeiten. Diese liegt nun zur Vernehmlassung vor. Um dem parlamentarischen Vorstoss Folge zu leisten, müssten das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch und das Partnerschaftsgesetz abgeändert sowie das Gesetz über die Grundbuchabgaben aufgehoben werden.
Dagegen wehrt sich die Regierung «angesichts der sehr schwierigen finanziellen Lage des Kantons in den nächsten Jahren», wie sie in der Vorlage wörtlich schreibt. Die Umsetzung der Motion würde zu Ertragsausfällen von jährlich rund 36 Millionen Franken führen, was rund 1,9 Steuerprozenten entspreche.
Abbau von Leistungen oder Defizit
Die Regierung will den Kantonshaushalt in den nächsten Jahren im Umfang von jährlich rund 120 Millionen Franken entlasten. Deshalb warnt die Regierung vor weiteren Einnahmeausfällen. Eine Abschaffung der Grundbuchabgaben würde ohne Steuererhöhungen zu einem weiteren Abbau von staatlichen Leistungen oder zu Defiziten in der Kantonsrechnung führen.
Der Regierungsrat habe verschiedentlich auf diesen Umstand hingewiesen und vergeblich die Abschreibung der Motion beantragt, heisst es in der Mitteilung vom Freitag weiter. Die Anhörung zur Vorlage dauert bis zum 6. Juni. Die Vorlage soll dem Grossen Rat Ende August unterbreitet werden.