Aargauer Regierung will Kaminfeger-Monopol etwas lockern

Im Kanton Aargau sollen Hauseigentümer ihren Kaminfeger künftig einfacher wählen können. Der Regierungsrat sieht statt der vierjährigen Kaminfeger-Konzession neu ein auf sechs Monate kündbares Konzessionsverhältnis vor.

Im Kanton Aargau sollen Hauseigentümer ihren Kaminfeger künftig einfacher wählen können. Der Regierungsrat sieht statt der vierjährigen Kaminfeger-Konzession neu ein auf sechs Monate kündbares Konzessionsverhältnis vor.

Damit unternimmt der Regierungsrat einen zweiten Anlauf, das Kaminfegerwesen etwas zu liberalisieren. Vor drei Jahren war er mit dem Vorschlag, das Kaminfeger-Monopol und die fixen Tarife abzuschaffen, in der Vernehmlassung gescheitert.

Nach dem geltenden Brandschutzgesetz benötigen Kaminfeger eine kommunale Konzession. Hauseigentümer sowie Betreiber von Feuerungs- und Abgasanlagen haben grundsätzlich keine Möglichkeit, den Kaminfeger selbst auszuwählen.

Der Regierungsrat schlägt im am Freitag veröffentlichten Revisionsentwurf vor, dass dem Kaminfeger künftig mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden kann. Die Arbeiten soll dann ein anderer, im Kanton konzessionierter Kaminfeger ausführen.

Unbefristete Konzession

Konkret will der Regierungsrat aus der vierjährigen Kaminfeger-Konzession ein unbefristetes, von beiden Seiten auf sechs Monate kündbares Konzessionsverhältnis machen.

Diese Lösung stelle sicher, dass im Zusammenhang mit einer Veränderung im Konzessionsverhältnis auch allfällige Personalentlassungen sozialverträglich umgesetzt werden könnten.

Das Gemeinwesen, also die öffentliche Hand, soll gemäss Vorschlag des Regierungsrates jedoch nur mit wichtigen Gründen kündigen können. Dadurch werde dem besonderen Verhältnis – Konzession als wohlerworbenes Recht – Rechnung getragen.

Die Verbandsspitze des Aargauischen Kaminfegermeisterverbandes sei über die vorgeschlagenen Änderungen informiert worden. Der Verband stehe hinter den Vorschlägen, hält der Regierungsrar fest. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. August.

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