Die Aargauer Regierung ist gegen ein neues Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten. Eine landesweite Regelung sei ein unnötiger Eingriff in die Kantonsautonomie. Die Regierung bezweifelt auch den volkswirtschaftlichen Nutzen einer einheitlichen Regelung.
Die Kantone könnten derzeit bei den Ladenöffnungszeiten den unterschiedlichen Verhältnissen, Bedürfnissen und Kulturen Rechnung tragen, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Dienstag an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Verschiedene kantonale Abstimmungen hätten gezeigt, dass die Bevölkerung längeren Ladenöffnungszeiten allgemein kritisch gegenüber stehe. Die vom Bund vorgeschlagene Mindestlösung würde gemäss Regierungsrat in rund der Hälfte der Kantone zu verlängerten Ladenöffnungszeiten führen.
Der Kanton Aargau kennt seit 2006 keine kantonale Regelung der Ladenöffnungszeiten mehr. Um diese Rechtslage unverändert beibehalten zu können, müssten Gesetze revidiert werden, was mit einigem Aufwand verbunden wäre, wie der Regierungsrat festhält.
Der Bundesrat schlägt vor, dass die Detailhändler künftig in der ganzen Schweiz ihre Geschäfte bis mindestens 20 Uhr offen halten dürfen. Die Kantone sollen längere Ladenöffnungszeiten erlauben, jedoch nicht strengere Bestimmungen beschliessen können.