Aargauer Regierung will mehr Informationen über Bau-Kartell

Der Kanton Aargau hat keine Ahnung, ob er wegen den Kartellabsprachen von Aargauer Baufirmen einen Schaden erlitten hat. Die Wettbewerbskommission (WEKO), die gegen 17 Firmen Millionenbussen verhängt hatte, publizierte ihre Unterlagen weitgehend anonymisiert.

Der Kanton Aargau hat keine Ahnung, ob er wegen den Kartellabsprachen von Aargauer Baufirmen einen Schaden erlitten hat. Die Wettbewerbskommission (WEKO), die gegen 17 Firmen Millionenbussen verhängt hatte, publizierte ihre Unterlagen weitgehend anonymisiert.

Diese Daten liessen keine Rückschlüsse zu, bei welchen Arbeitsvergaben des Kantons Absprachen stattgefunden haben könnten, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort vom Freitag zu einer Interpellation aus den Reihen der SVP.

Um Klarheit zu haben, müsste der Kanton Einsicht in die Kalkulationen der offerierenden Firmen erhalten. Dies sei aufgrund der gesetzlichen Grundlagen jedoch nicht möglich, hält der Regierungsrat fest. Das Gesuch um Akteneinsicht vom Mai sei noch einmal erneuert worden.

Vor einem Jahr hatte die WEKO insgesamt 17 Aargauer Firmen wegen Kartellabsprachen bei Bau-Offerten zu Bussen von insgesamt 4 Millionen Franken verdonnert. Zehn Unternehmen zogen die WEKO-Verfügungen ans Bundesverwaltungsgericht weiter.

Absprache bei 109 Aufträgen

Das Bau-Kartell betraf 109 private und öffentliche Vergabeverfahren in den Jahren 2006 bis 2009. Die Unternehmen vereinbarten gemäss WEKO unter sich, wer mit welchen Beträgen Offerten einreichte. Damit teilten sie Bauprojekte und Kunden untereinander auf.

Der Kanton Aargau hatte den betroffenen Firmen im Zeitraum 2006 bis September 2012 Aufträge mit einer Gesamtsumme von 413 Millionen Franken erteilt. Dies entspricht rund der Hälfte der insgesamt vom Kanton erteilten Aufträge beim Tiefbau.

Teure Antwort

Der Regierungsrat veröffentlichte in der Antwort zur Interpellation die mehrseitige Liste mit allen Bauaufträgen. Die Kantonsverwaltung scheute dabei keinen Aufwand: Die Kosten belaufen sich auf 22’344 Franken – die im Kanton bislang wohl teuerste Stellungnahme zu einer Parlamentsanfrage.

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