Aargauer Regierung will mit SNB-Gewinnen nicht Schulden abbauen

Der Aargauer Regierungsrat lehnt es ab, allfällige Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) einzig für den Abbau der Schulden des Kantons zu verwenden. Er lehnt eine Motion aus den Reihen der SVP ab, welche die geltende Praxis ändern will.

Der Aargauer Regierungsrat lehnt es ab, allfällige Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) einzig für den Abbau der Schulden des Kantons zu verwenden. Er lehnt eine Motion aus den Reihen der SVP ab, welche die geltende Praxis ändern will.

Aufgabenerfüllung und Schuldenabbau seien ständig auszutarieren, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag. Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sei es die Aufgabe, den Schuldenabbau ausgewogen auf die Generationen zu verteilen.

Wenn derzeit zum Ausgleich des Staatshaushaltes die Leistungen «in nicht geringem Ausmass» abgebaut werden müssen, sollten nicht noch zusätzlich Schulden in noch grösserem Ausmass abgetragen werden, wie der Regierungsrat festhält.

SVP-Grossrätin Maya Meier forderte in einer Motion, dass allfällige Gewinnausschüttungen der SNB in die sogenannte Spezialfinanzierung Sonderlasten fliessen sollen. Eine Gewinnausschüttung dürfe nicht als gegeben angeschaut und bereits für fixe Ausgaben des Kantons verplant werden.

Im Budget 2014 fehlen 52 Millionen Franken

Hintergrund der Forderung nach einer Änderung der Praxis ist die Tatsache, dass die SNB in diesem Jahr keine Gewinne an die Kantone ausschüttet. Deswegen fehlen dem Aargau auf einen Schlag 52 Millionen Franken in der Staatskasse.

Das vom Grossen Rat verabschiedete Budget 2014 weist einen Überschuss von 8,1 Millionen Franken. Finanzdirektor Roland Brogli warnte bislang vor einer «Panikmache». Der Aargau strebe auch in diesem Jahr einen Ausgleich an.

Das kantonale Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten legt fest, dass nur ausserordentliche Erträge der Nationalbank für den Abbau der Staatsschulden verwendet werden. Zudem werden mit den Entschädigungen aus dem Heimfallverzicht von Wasserkraftwerken die Schulden abgebaut.

Der einmalige Ausfall der SNB-Ausschüttung sei kein Grund, von der bisherigen Praxis abzuweichen, hält der Regierungsrat fest. Die Schulden der seien weiterhin mit ausserordentlichen Beteiligungserlösen abzutragen.

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