Grundbuchabgaben sollen im Kanton Aargau weiterhin besteuert werden. Die 36 Millionen Franken, die jährlich auf diese Weise eingenommen werden, würden dem Kanton angesichts der drohenden Defizite für die Erfüllung der Staatsaufgaben fehlen, meint die Regierung.
Das Anliegen, auf die Besteuerung von grundbuchlichen Vorgängen zu verzichten, war 2010 von der SVP-Fraktion in Form einer Motion vorgebracht worden. Der Aargauer Grosse Rat genehmigte im laufenden Jahr bei zwei Lesungen zweimal knapp die von der Regierung contre coeur erstellte Botschaft zu den notwendigen Gesetzesänderungen.
Am Freitag legte die Regierung die Botschaft für die dritte Lesung auf den Tisch. Unverändert beantragt er dem Grossen Rat, von einer Umsetzung abzusehen.
Die mittel- und längerfristigen finanzpolitischen Perspektiven seien für den Kanton Aargau weiterhin sehr schlecht, heisst es in der regierungsrätlichen Botschaft. Ein Einnahmenausfall von jährlich rund 36 Millionen Franken sei nicht verkraftbar. Zudem sei die Belastung durch Grundbuchabgaben im Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich tief.
Die notwendigen Gesetzesänderungen und der Entwurf eines Grundbuchgebührendekrets zur Umsetzung der Motion gehen nur mit einer kleinen Änderung zum dritten Mal in den Grossen Rat. Weil das Parlament beschlossen hatte, die Abschaffung des Steueranteils auf den 1. Januar 2018 vorerst zur Hälfte und auf den 1. Januar 2020 gänzlich vorzunehmen, hat der Regierungsrat die Gesetzesentwürfe entsprechend angepasst.