Aargauer Regierung will nicht Einbürgerungsbeschwerden entscheiden

Im Kanton Aargau soll künftig das Verwaltungsgericht und nicht wie bisher der Regierungsrat über Beschwerden gegen ein von der Gemeinde abgelehntes Einbürgerungsgesuch entscheiden. Das schlägt der Regierungsrat im Entwurf zum Gesetz über das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht vor.

Im Kanton Aargau soll künftig das Verwaltungsgericht und nicht wie bisher der Regierungsrat über Beschwerden gegen ein von der Gemeinde abgelehntes Einbürgerungsgesuch entscheiden. Das schlägt der Regierungsrat im Entwurf zum Gesetz über das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht vor.

Mit dem Vorschlag will der Regierungsrat mehr rechtliche Klarheit erreichen, wie aus dem Gesetzesentwurf vom Freitag hervorgeht. Es geht um einen Konflikt zwischen Entscheiden des Regierungsrats und des Grossen Rats.

Der Grosse Rat, der für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts zuständig sei, habe schon verschiedentlich Einbürgerungsentscheide der Gemeinde umgestossen, welche in einzelnen Fällen vom Verwaltungsgericht korrigiert worden seien.

Letztlich führt die geltende Regelung gemäss Regierungsrat dazu, dass der Grosse Rat faktisch regierungsrätliche Einbürgerungsentscheide, mit denen Gemeindebeschlüsse aufgehoben wurden, nochmals beurteile.

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Kommt hinzu, dass der Regierungsrat wiederholt Beschwerden gegen von der Gemeinde abgelehnte Einbürgerungsgesuche guthiess. Es waren meistens Gesuche, die von einer Gemeinde ohne ausreichende Begründung zurückgewiesen worden waren.

Der Regierungsrat verpflichtete die Gemeinden, erneut über das Gesuch zu entschieden. Er wurde dann in der Öffentlichkeit kritisiert, er setzte sich über Volksentscheide hinweg.

Kein Aargauer Sprachtest mehr

Im Gesetzesentwurf schlägt der Regierungsrat zudem vor, dass der Aargau keinen eigenen Sprachtest mehr anbietet. Der heutige Test überprüft das Hörverständnis des Gesuchsstellenden. Der Bund verlangt jedoch, dass auch das mündliche und schriftliche Sprachverständnis getestet wird.

Die Entwicklung eines dem Bundesrecht entsprechenden eigenen Sprachtests für Einbürgerungsverfahren im Aargau wäre aufwändig und nicht verhältnismässig, wie der Regierungsrat festhält.

Daher soll auf die Durchführung eines kantonalen Sprachtests verzichtet werden. Die Gesuchssteller müssen gemäss Regierungsrat anderweitig nachweisen, dass sie diese Einbürgerungsvoraussetzung erfüllen.

Der Bund werde eine Liste mit Sprachkursanbietern zusammenstellen, die den allgemein anerkannten Qualitätsstandards für Sprachverfahren entsprächen. Der Sprachnachweis mit Bescheinigung solle neu eine Gesuchsbeilage sein. Die Gemeinden würden anhand der Liste des Bundes prüfen müssen, ob ein eingereichtes Sprachdiplom als Sprachnachweis genüge.

Bund verschärft Voraussetzungen

Die Revision des kantonalen Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht ist eine Folge der verschärften Bundesvorgaben. Das neue Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Einbürgerungsvoraussetzungen des Bundes werden auf Gesetzes- und Verordnungsebene detailliert geregelt. Neu ist unter anderem vorausgesetzt, dass eine Niederlassungsbewilligung C vorliegt und sich die Person während insgesamt zehn Jahren in der Schweiz aufhält. Die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr wird doppelt gezählt.

Zudem werden die Kriterien der Beachtung der öffentlichen Sicherheit, der Sprachkenntnisse und der Integration ausführlich geregelt.

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