Der Aargauer Regierungsrat hält mit Blick auf die zweite Beratung der Steuergesetzrevision im Grundsatz an seiner Strategie fest. Die geplanten Steuerentlastungen sollen jedoch ein Jahr später in Kraft treten, nämlich etappiert auf die Jahre 2014 und 2015.
Da der Spielraum immer kleiner werde, seien derzeit weder für die Gemeinden noch für den Kanton Steuerausfälle verkraftbar, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Deshalb schlägt er für die Steuergesetzrevision eine neue Etappierung vor.
Die erste Tranche der Entlastungen soll nicht bereits im Jahr 2013, sondern erst 2014 gewährt werden. Die zweite Tranche folgt, wie bereits beim Aufgaben- und Finanzplan des Kantons Aargau so vorgesehen, auf das Jahr 2015.
Das finanzpolitische Umfeld sei unsicher, hält der Regierungsrat fest. Prognosen zum volkswirtschaftlichen Wachstum seien schwierig und die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank falle geringer aus.
Möglicherweise Volksentscheid
Im November hatte der Grosse Rat die Revision des Steuergesetzes nach der ersten Lesung mit 90 gegen 31 Stimmen gutgeheissen. Die SP-Fraktion lehnte die Revision ab. Das Parlament berät die Revision im Mai zum zweiten Mal. Möglicherweise wird das Volk das letzte Wort sprechen.
Mit der Revision soll vor allem der Mittelstand entlastet werden, etwas weniger die Besserverdienenden. Der Regierungsrat rechnet mit Mindereinnahmen von 91,8 Millionen Franken für den Kanton und mit 86,8 Millionen Franken für die Gemeinden.
Er lehnt die vom Parlament beschlossene Erhöhung des Pauschalabzuges für Versicherungsprämien ab. Wenn sich der Regierungsrat bei der zweiten Beratung des Steuergesetzes im Parlament nicht durchsetzt, so belaufen sich die Ausfälle beim Kanton auf 110 Millionen und bei den Gemeinden auf 104,1 Millionen Franken.