Der Aargauer Regierungsrat will die eingeschränkten Öffnungszeiten für Lokale vor christlichen Feiertagen nicht generell aufheben. Er lehnt die Forderung der SP-Grossratsfraktion ab. Die Gemeinden sollen jedoch die Kompetenz erhalten, die Öffnungszeiten zu verlängern.
Es sei an der Zeit, die Regelung der Betriebszeiten an christlichen Feiertagen zu überdenken, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag.
So soll der Gemeinderat, der die örtlichen Gepflogenheiten kennt, künftig auch an christlichen Feiertagen im Einzelfall eine Verlängerung der Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben bewilligen können. Der Regierungsrat spricht von einem «Lösungsvorschlag».
Er will mit der notwendigen Revision des kantonalen Gastgewerbegesetzes jedoch noch zuwarten. Das eidgenössische Parlament berät derzeit das Alkoholgesetz, das wohl zu verschiedenen Änderungen des kantonalen Gesetzes führen wird.
Kein Tanzverbot im Aargau
Die Diskussion über die Öffnungszeiten an Feiertagen läuft ihm Aargau unter dem Schlagwort «Tanzverbot». Im Kanton besteht jedoch kein eigentliches Tanzverbot, wonach Tanzveranstaltungen an kirchlichen Feiertagen untersagt sind.
Das Gastgewerbegesetz von 1998 legt vielmehr fest, dass am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag die Gastwirtschaftsbetriebe um 0.15 Uhr schliessen müssen.
An einem Samstag und an Sonn- und Feiertagen wie Neujahr oder Auffahrt müssen die Lokale um 2.00 Uhr schliessen, unter der Woche um 0.15 Uhr. Der Gemeinderat kann jedoch nach Massgabe der Bau- und Umweltschutzgesetzgebung andere Öffnungszeiten bewilligen.
Regelung laut SP «nicht mehr zeitgemäss»
Die SP-Fraktion möchte die Einschränkungen der Öffnungszeiten an kirchlichen Feiertagen aus dem Gesetz kippen. Die Regelung sei «nicht mehr zeitgemäss» und basiere «auf alten, ausschliesslich religiös geprägten Wertgrundlagen».
Das sogenannte «Tanzverbot» habe in einer fortschrittlichen und säkularisierten Gesellschaft keinen Platz mehr. Es schränke Kultur- und Konzertlokale an den betroffenen Tagen stark in der Programmgestaltung ein.
An diesen Tagen wollten jedoch viele Menschen ihr oftmals verlängertes Wochenende feiern. Dies sei in den Kantonen wie Bern, Basel, Luzern oder Zürich möglich. Aargauer Nachtschwärmer müssten daher ausweichen.
Erholung und Entspannung
Der Regierungsrat hält in seiner Stellungnahme weiter fest, dass der Ostersonntag oder der Weihnachtstag in grossen Teilen der Bevölkerung nach wie vor einen besonderen Stellenwert hätten.
Andere Feiertage wie der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag hätten jedoch an Bekanntheit und somit wohl auch an Bedeutung eingebüsst. Viele Menschen nutzten die Feiertage als Auszeiten, die der Erholung und Entspannung dienten.
Volksinitiative lanciert
Mitte Oktober hatten Exponenten der Aargauer Piratenpartei die kantonale Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot!» lanciert. Das Ziel ist ebenfalls, die entsprechende Bestimmung aus dem Gastgewerbegesetz zu streichen.