Der Aargauer Regierungsrat will die Praxis für die Abgrenzung der Waldflächen ändern. Statt einer dynamischen Abgrenzung sollen künftig statische und rechtsverbindliche Waldgrenzen im gesamten Kanton gelten.
Das kantonale Waldgesetz soll entsprechend geändert werden. Der Regierungsrat schickte am Freitag den Gesetzesentwurf in die Anhörung.
Die statischen Grenzen würden die Rechts- und Planungssicherheit im Umgang mit dem Wald deutlich erhöhen, hält der Regierungsrat fest. Grundeigentümer würden künftig davon entlastet, einwachsende Flächen dauernd zu pflegen.
So könne vermieden werden, dass Grundstücke massiv an Wert verlieren oder ungewollt dauernd der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen würden.
Basis für die Abgrenzung von Wald bildet die Bundesgesetzgebung über den Wald. Die kantonalen Ausführungsbestimmungen legen fest, dass jede Bestockung, welche grösser als 600 Quadratmeter, breiter als 12 Meter und älter als 15 Jahre ist, rechtlich als Wald gilt.
Waldfläche verändert sich
Die Waldfläche kann sich daher jederzeit verändern – und wegen des geltenden Rodungsverbots kann die Fläche nur grösser werden. Die Behörden sprechen in diesem Zusammenhang von einer dynamischen Waldabgrenzung.
Diese Situation führt gemäss Regierungsrat dazu, dass die Grösse der Waldflächen immer nachgeführt werden muss. Der Aufwand dafür sei beträchtlich und steigend. Die Waldgrenze könne sich schon nach kurzer Zeit gegenüber dem Eintrag in der Nutzungsplanung oder den Grundbuchplänen verändert haben.