Der Aargauer Regierungsrat befürwortet die Einführung einer Betriebsbewilligungspflicht für zahnärztliche Einrichtungen. Er ist deshalb bereit, eine entsprechende Motion von FDP, SVP und CVP entgegenzunehmen.
Heute benötigen Zahnärzte im Aargau eine Berufsausübungsbewilligung, unabhängig davon, ob sie in einer Zahnarztpraxis angestellt sind oder eine eigene Praxis führen. Die Bewilligung ist mit dem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung verknüpft.
Dieses Modell stamme aus einer Zeit, als Zahnärzte noch ihre eigene Praxis geführt hätten, heisst es in der Motion. In den letzten Jahren seien jedoch grössere Praxisgemeinschaften und Betriebsformen entstanden. Einige hätten sich darauf spezialisiert, Zahnärzte aus dem Ausland für drei Monate anzustellen, um so die Betriebskosten so tief wie möglich zu halten.
Gesundheitsgesetz ändern
In der am Freitag publizierten Stellungnahme zur Motion räumt der Regierungsrat ein, dass dies in der Praxis zu zu Problemen führen könne. So sei nicht gesichert, dass ein geschädigter Patient beim Ausscheiden des behandelnden Zahnarztes seine Ansprüche gegenüber dem Betrieb geltend machen könne.
Geändert werden könne dies nur mit einer Betriebsbewilligungspflicht analog der ambulanten ärztlichen Einrichtungen. Dazu müsse jedoch das Gesundheitsgesetz geändert werden. Wann dies der Fall sein wird, ist derzeit offen.
Allein zur Anpassung einer einzelnen Bestimmung ein Gesetzgebungsprojekt zu starten, sei unverhältnismässig, hält der Regierungsrat fest. Die Anpassung werde deshalb für die nächste, im Moment zeitlich noch nicht bestimmbare Revision des Gesundheitsgesetzes vorgemerkt.