Der Aargauer Regierungsrat begrüsst die geplante Rehabilitierung administrativ versorgter Personen. Dabei geht es um Menschen, die bis 1981 wegen „Liederlichkeit“ oder „lasterhaften Lebenswandels“ ins Gefängnis mussten, ohne straffällig geworden zu sein.
Man sei einverstanden mit der Anerkennung des Unrechts, schreibt der Regierungsrat in seiner am Freitag auf der Webseite des Kantons veröffentlichten Stellungnahme an das Bundesamt für Justiz.
Für die historische Aufarbeitung erscheine die Einsetzung einer unabhängigen Kommission als sachgerecht. „Es ist wichtig, dass die Vergangenheit sauber aufgearbeitet wird“, hält der Regierungsrat fest. Er findet es zudem in Ordnung, dass der Gesetzesentwurf keine finanzielle Entschädigung für die betroffenen Personen vorsieht.
Weggesperrt worden waren unverheiratete, schwangere Frauen und junge Männer, die als „arbeitsscheu“ eingestuft wurden. Für dieses düstere Kapitel in der Schweizer Vergangenheit entschuldigte sich 2011 die damalige Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf offiziell.