Der Aargauer Regierungsrat lehnt die von einer Parlamentskommission geforderten massiven Steuerentlastungen ab. Die Beschlüsse der Kommission seien für Kanton und Gemeinden „nicht verkraftbar“. Es geht um Ausfälle von 235 Millionen für den Kanton und um 199 Millionen Franken für die Gemeinden.
Wenn die Beschlüsse der grossrätlichen Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (AWA) umgesetzt würden, so kämen Kanton und die Gemeinden in eine finanzielle Notlage, teilte der Regierungsrat am Freitag mit.
Der Kanton müsste „Verzichtsmassnahmen“ ergreifen, um gemäss Schuldenbremse die Einnamen und Ausgaben mittelfristig ausgeglichen zu halten. Die Gemeinden müssten mit einem Leistungsabbau oder mit einer Steuerfusserhöhung reagieren.
Die Gewährung von Steuerentlastungen bei gleichzeitigem schmerzhaftem Leistungsabbau oder Erhöhung des Gemeindesteuerfusses wäre für die Einwohnerinnen und Einwohner „wohl nicht verständlich“.
Der Regierungsrat hält daher an seinen Vorschlägen für eine Revision des kantonalen Steuergesetzes fest. Er will vor allem den Mittelstand entlasten, etwas weniger die Besserverdienenden. Auch soll die kalte Progression jedes Jahr ausgeglichen werden.
Für den Kanton rechnet der Regierungsrat mit Mindereinnahmen von rund 90 Millionen Franken pro Jahr und für die Gemeinden mit rund 85 Millionen. Die Revision soll in zwei Etappen auf 2013 und 2015 in Kraft gesetzt werden.
Bei den Schätzungen der Einnahmeausfällen sind sogenannte dynamische Effekte bereits eingereicht. Dies bedeutet, dass als Folge der Steuergesetzrevision mittelfristig mit Mehrerträgen gerechnet wird. Es werden beispielsweise mehr Personen in den Aargau ziehen oder nicht wegziehen, wie gehofft wird.
Steuern für Unternehmen senken
Die Kommission hatte sich hinter die Anträge des Regierungsrates gestellt. Beim Kinderabzug, bei der Einkommenssteuer und der Vermögenssteuer beschloss eine Mehrheit der Kommission jedoch weiter reichende Entlastungen.
Die Kommission will auch den Versicherungs- und Sparzinsenabzug erhöhen sowie die Gewinnsteuer für die juristischen Personen reduzieren. Zudem soll der Kapitalsteuertarif auf 0,75 Promille festgelegt werden. Der Tarif beträgt derzeit 1,25 Promille.
Der Grosse Rat wird die Teilrevision des Steuergesetzes am kommenden 15. November beraten.