Aargauer Regierungsrat sieht Kompromiss bei Spitalfinanzierung

Im Kanton Aargau zeichnet sich beim umstrittenen Ausgleich für die bisherigen Gemeindebeiträge an die Spitalfinanzierung ein Kompromiss ab. Die Gemeinden sollen sich als Gegenleistung künftig stärker am Personalaufwand der Volksschulen beteiligen, wie der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte.

Im Kanton Aargau zeichnet sich beim umstrittenen Ausgleich für die bisherigen Gemeindebeiträge an die Spitalfinanzierung ein Kompromiss ab. Die Gemeinden sollen sich als Gegenleistung künftig stärker am Personalaufwand der Volksschulen beteiligen, wie der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte.

Ab Anfang 2014 muss der Kanton den Anteil der öffentlichen Hand an der Spitalfinanzierung vollständig bezahlen. Die Gemeinden haben keine Beiträge mehr zu leisten.

Der Grosse Rat stimmte diesem Grundsatz 2010 zu. Dabei lege er auch fest, dass die Gemeinden diese Lastenverschiebung hin zum Kanton im Umfang von rund 130 Millionen Franken ausgleichen müssen.

Anfang dieses Jahres wies das Kantonsparlament jedoch die vom Regierungsrat vorgeschlagene Übergangslösung für die Spitalfinanzierung zurück. Der Grosse Rat kritisierte die Vorlage als «höchst komplex und ungerecht».

Der Regierungsrat musste wegen der Rückweisung eine andere Lösung suchen. Er führte Gespräche mit Vertretungen der Gemeindeammännervereinigung, des Verbands der Gemeindeschreiber, des Verbands der Finanzfachleute sowie der Interessengemeinschaft für einen fairen Finanzausgleich.

Ausgleich des Ausfalls

Es besteht gemäss Regierungsrat Einigkeit, dass der Wegfall der Beiträge an die Spitalfinanzierung durch die Gemeinden ausgeglichen werden muss. Einig sei man sich auch, dass dieser Ausgleich durch eine erweiterte finanzielle Beteiligung am Personalaufwand der Volksschule erfolgen solle.

Auch die neu vorgeschlagenen Sonderbeiträge aus dem Finanzausgleich für besonders finanzschwache Gemeinden würden begrüsst. Der Regierungsrat schlägt aufgrund der beschränkt verfügbaren Mittel des Finanzausgleichsfonds eine vorläufige Befristung dieser neuen Sonderbeiträge bis Ende 2016 vor.

Der Grosse Rat soll die Übergangsregelung verlängern können. Die Gemeindeammännervereinigung und die Interessengemeinschaft für einen fairen Finanzausgleich ziehen eine unbefristete Regelung vor. Das Parlament wird über den neuen Vorschlag zu entscheiden haben.

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