Aargauer Regierungsrat verlängert bestehenden Tarmed-Taxpunktwert

Im Kanton Aargau gilt der bisherige Tarmed-Taxpunktwert für die Abrechnung von ärztlichen und technischen Leistungen auch im kommenden Jahr. Das hat der Regierungsrat entschieden. Er forderte die Tarifpartner zu „ernsthaften Verhandlungen“ auf.

Im Kanton Aargau gilt der bisherige Tarmed-Taxpunktwert für die Abrechnung von ärztlichen und technischen Leistungen auch im kommenden Jahr. Das hat der Regierungsrat entschieden. Er forderte die Tarifpartner zu „ernsthaften Verhandlungen“ auf.

Damit lehnte der Regierungsrat die unterschiedlichen Anträge des Aargauischen Ärzteverbandes (AAV) und der tarifsuisse AG, einer Tochtergesellschaft des Krankenkassenverbandes santésuisse, ab. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Der AAV und die tarifsuisse AG waren im November an den Regierungsrat gelangt und hatten ein Begehren für die Festsetzung neuer Taxpunktwerte für die ärztlichen und technischen Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung eingereicht.

Der AAV wollte mehr Geld. Er verlangte einen Taxpunktwert von 1,02 Franken für ärztliche Leistungen und einen Wert von 0,96 Franken für technische Leistungen. Die tarifsuisse AG beantragte einen Taxpunktwert von 0,80 Franken.

Tarifpartner machten Hausaufgaben nicht

Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) forderte die Tarifparteien auf, die vollständigen Verhandlungsunterlagen einzureichen.

Dabei habe sich gezeigt, dass zwischen den Tarifpartnern lediglich eine Sitzung stattgefunden habe, um einen neuen Vertrag oder eine Vertragsverlängerung zu diskutieren, heisst in der Medienmitteilung.

Die Tarifpartner hätten damit nicht den Nachweis erbracht, dass sie sich ernsthaft um eine gemeinsame Lösung bemüht hätten. Der Regierungsrat sei erst dann verpflichtet, einen Tarif hoheitlich festzusetzen, wenn ernsthafte Verhandlungen zu keinem Ergebnis geführt hätten.

Daher gilt der bisherige Tarmed-Taxpunktwert von Fr. 0,89 Franken auch im kommenden Jahr. Die Verrechnung der erbrachten medizinischen Leistungen solle ab 1. Januar 2012 ordnungsgemäss erfolgen können, hiess es.

Ärzteverband kritisiert Regierungsrat

Der Aargauische Ärzteverband kritisierte den Regierungsrat in einer Stellungnahme heftig. Der Regierungsrat drücke sich um einen Entscheid, teilte der Verband mit. Die Krankenversicherer seien von allem Anfang an nicht bereit gewesen, auf Verhandlungen einzutreten.

Man habe dem Kanton ein umfangreiches Dossier eingereicht, in dem der Nachholbedarf für den seit Jahren unveränderten Tarif klar nachgewiesen worden sei. Es sei daher besonders befremdlich, dass sich der Regierungsrat nicht einmal die Mühe genommen habe, die Daten zu prüfen.

Der Regierungsrat und das Gesundheitsdepartement schienen „die Dringlichkeit einer Anpassung“ der Taxpunkte für die Sicherung der ambulanten ärztlichen Grundversorgung nicht erkannt zu haben.

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