Der Aargauer Regierungsrat will die Praxis bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien reformieren. Das Geld soll bedarfsgerechter als heute verteilt werden, und das Verfahren soll einfacher werden. Der Kanton will auch Geld sparen – über 25 Millionen Franken pro Jahr.
Die Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht vor, dass das massgebende Einkommen für die Verbilligung anders als heute berechnet wird. Der Regierungsrat stellte die Vorlage am Mittwoch dem Parlament zu.
Unterhaltskosten für die Liegenschaft, Beiträge an die zweite Säule (Pensionskasse) und an die dritte Säule (private Vorsorge) sollen bei der Berechnung des Einkommens nicht mehr ins Gewicht fallen.
Derzeit gibt es Personen, die ihre Steuerabzüge so stark optimieren, dass sie trotz eines guten Einkommens Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben. Zudem will der Regierungsrat eine Meldepflicht mitsamt Sanktionen für Bezüger von Verbilligungen einführen, wenn sich das Erwerbseinkommen um 20 Prozent oder mindestens 20’000 Franken verbessert hat.
Einfacheres Verfahren
Es geht etwa um Studenten, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben und bereits Geld verdienen. Sie erhalten nach den geltenden Spielregeln trotzdem oft noch immer eine Verbilligung. Zudem soll die massgebende Steuerveranlagung nur noch einmal verwendet werden können.
Alle Faktoren der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sollen aufgerechnet werden. Neu soll es eine Richtprämie für junge Erwachsene geben, zu den bisher bestehenden Richtprämien für Kinder und Erwachsene.
Unterscheiden will der Regierungsrat künftig auch nach den Haushaltstypen. Vor allem Alleinstehende möchte man besserstellen. Sie sind nach der derzeitigen Regelung gegenüber den Ehepaaren tendenziell benachteiligt.
Kanton will Geld sparen
Der Kanton will mit dem Umbau der Prämienverbilligung nicht zuletzt Geld sparen. Im Jahr 2018 sollen bis zu 25,9 Millionen Franken eingespart werden. Darin eingerechnet sind rund 13 Millionen Franken, die bereits aufgrund der Erhöhung des Einkommenssatzes seit Anfang eingespart werden.
Der Grosse Rat hatte letztes Jahr beschlossen, den Prozentsatz für die Berechnung der Verbilligung um 0,5 Prozentpunkte auf 11,5 Prozent anzuheben.
Im Aargau erhielten 2014 rund 180’000 Personen die Prämien verbilligt. Die Gesamtsumme betrug 292 Millionen Franken. Der Kantonsbetrag lag bei 117 Millionen Franken – 175 Millionen Franken steuerte der Bund bei.
Schwarze Liste soll präzisiert werden
Die seit Juli 2014 bestehende schwarze Liste über säumige Prämienzahler wird laut Regierungsrat weitergeführt. Die Namen von rund 8000 Personen stehen derzeit auf der Liste.
Der Kanton bezahlte im vergangenen Jahr offene Rechnungen von 7,8 Millionen Franken. Die Kantone müssen gemäss Bundesgesetz 85 Prozent der Verlustscheine aus nicht bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen übernehmen.
Wer auf der schwarzen Liste steht, ist mit einem Leistungsaufschub belegt. Dies bedeutet, dass die öffentliche Hand einzig bei medizinischen Notfällen die Kosten bezahlt.