Aargauer Sozialversicherung senkt Beiträge an die Verwaltungskosten

Die Ausgleichskasse der Aargauer Sozialversicherungsanstalt (SVA) senkt für die Arbeitgebenden die Verwaltungskostenbeiträge bei den AHV-Abrechnungen. Vor allem die grossen Betriebe profitieren 2014 von der Senkung der Beiträge in der Höhe von 1,2 Millionen Franken.

Die Ausgleichskasse der Aargauer Sozialversicherungsanstalt (SVA) senkt für die Arbeitgebenden die Verwaltungskostenbeiträge bei den AHV-Abrechnungen. Vor allem die grossen Betriebe profitieren 2014 von der Senkung der Beiträge in der Höhe von 1,2 Millionen Franken.

Die Unternehmen mit einer jährlichen Lohnsumme ab 800’000 Franken bezahlen ab 2014 zwischen 15 bis 40 Prozent weniger an die Verwaltungskosten, wie die SVA am Donnerstag mitteilte. Für Kleinbetriebe mit einer Lohnsumme bis 800’000 Franken ändert sich nichts.

Grund für die Senkung der Kostenbeiträge ist gemäss SVA die «schlanke Verwaltung». Zur Deckung der anfallenden Kosten erheben die Ausgleichskassen Verwaltungskostenbeiträge. Der zulässige Maximalsatz liegt bei fünf Prozent der jährlichen Lohnsumme.

Mit rund 26’000 Arbeitgebenden ist die SVA Aargau die grösste Ausgleichskasse der ersten Säule im Kanton.

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