Aargauer Staatsanwaltschaft zieht Urteil gegen Mörder weiter

Die Aargauer Staatsanwaltschaft zieht das erstinstanzliche Urteil wegen Mordes gegen einen 45-jährigen Mann an das kantonale Obergericht weiter. Er soll verwahrt werden.

Der mutmassliche Täter soll verwahrt werden (Symbol) (Bild: sda)

Die Aargauer Staatsanwaltschaft zieht das erstinstanzliche Urteil wegen Mordes gegen einen 45-jährigen Mann an das kantonale Obergericht weiter. Er soll verwahrt werden.

Der Kosovare hatte 2009 seine Ehefrau auf offener Strasse in Riniken AG mit fünf Schüssen niedergestreckt.

Das Bezirksgericht Brugg verurteilte den Mann im April wegen Mordes, Gefährdung des Lebens und Vergehen gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Es ordnete auch eine ambulante psychotherapeutische Massnahme an.

Staatsanwaltschaft fordert Verwahrung

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach akzeptiert das Urteil nicht. Sie fordert in der Berufung wie bereits vor Bezirksgericht eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und die ordentliche Verwahrung, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.

Am Prozess hatte der Verteidiger auf vorsätzliche Tötung plädiert und eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren gefordert. Die Anklage warf dem Mann vor, die Tat minutiös geplant und aus krassem Egoismus gehandelt zu haben.

Der Mann hatte 2008 aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen müssen. Die 35-jährige Frau wollte sich vom Ehemann scheiden lassen. Aus der Ehe stammen drei Kinder.

Es geht um Familienehre

Der gewalttätige Ehemann fühlte sich offenbar vom Selbstbewusstsein der Frau in der Familienehre gekränkt. Vor Gericht zeigte der Vorbestrafte keine Reue für die Bluttat.

Er hatte die Frau am 9. April 2009 auf offener Strasse bei der Bushaltestelle der Post in Riniken mit fünf Schüssen getötet. Nach der Bluttat flüchtete der Kosovare mit dem Auto. Er konnte jedoch kurze Zeit später bei einer Grossfahndung von der Polizei in Brugg festgenommen werden.

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