Die neu gewählte Aargauer SVP-Grossrätin Karin Bertschi ist wegen Falschaussage zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse verurteilt worden. Hintergrund ist ein Fall von Ehrverletzung, in dem die 26-jährige Unternehmerin als Zeugin befragt worden war.
Bertschi wurde per Strafbefehl wegen Begünstigung und falschen Zeugnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Die Verfahrenskosten betragen 2110 Franken.
Der von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erlassene Strafbefehl ist rechtskräftig. Die Aargauer Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht der «Aargauer Zeitung».
Der Fall sei «eine ganz blöde Geschichte», sagte Bertschi der Zeitung. Sie habe einen Fehler gemacht. Sie hatte nach eigenen Angaben die Parteigremien über den Strafbefehl informiert.
Bertschi erzielte im Oktober in ihrem Bezirk Kulm mit 4796 Stimmen das beste Resultat aller Kandidierenden. Die SVP-Politikerin verfügt im Aargau über einen gewissen Prominentenstatus.
Die «Schweizer Illustrierte» bezeichnete Bertschi in einer Reportage als «Müll-Prinzessin»: Bertschi gründete das Unternehmen «Recycling-Paradies» mit Filialen in Menziken und in Hunzenschwil. Sie erhielt dafür 2014 den Aargauischen Unternehmerpreis der Aargauischen Kantonalbank.