Der Kanton Aargau will gemäss mehrerer Umweltverbände das Gewässerschutzgesetz des Bundes nicht korrekt umsetzen. Bei Bächen mit bis zu einem halben Meter Breite ausserhalb der Bauzone soll kein Freiraum festgelegt werden, wie eine Kommission des Grossen Rates beschloss.
Den entsprechenden Entscheid fasste die Umwelt- und Baukommission (UBV) mit 9 zu 3 Stimmen. Das gefährde 300 Kilometer Fliessgewässer im Aargau, kritisierten am Mittwoch unter anderem der WWF Aargau, Pro Natura sowie der Aargauische Fischereiverband und Birdlife Aargau.
Der Vorschlag der Kommission widerspreche dem schweizerischen Gewässerschutzgesetz, das ausnahmslos bei allen Gewässern eine Uferbreite vorschreibe, heisst es in einer Medienmitteilung.
Dieser Gewässerraum dürfe weder bebaut noch bewirtschaftet werden, um die natürliche Funktion der Bäche und Flüsse wiederherzustellen. Das Bundesgesetz lasse keine Ausnahmen für Bäche zu, die weniger Breit als 50 Zentimeter seien.
Mehr Schutz für kleine Bäche
Bei Bächen ausserhalb der Bauzone sei der Gewässerschutz besonders wichtig. Heute werde bis fast an ihre Ränder intensive Landwirtschaft betrieben, halten die Verbände weiter fest. Für die Wasserlebewesen fehlten wichtige natürliche Ufer. Es bestehe die Gefahr von Gewässerverunreinigungen.
Eine reduzierte Wasserqualität führt gemäss den Verbänden dazu, dass viele Kleinlebewesen, die den Fischen als Nahrung dienen, in beeinträchtigten Gewässern nicht überleben. Gewässerräume erhöhten auch die Hochwasserssicherheit.
Der Vorschlag des Regierungsrates zur Anpassung des kantonalen Baugesetzes sieht vor, dass bei Fliessgewässern, die weniger breit als zwei Meter sind, ein Gewässerraum von sechs Metern festgelegt wird.
Entlang der Flüsse Aare, Reuss und Limmat soll die Uferbreite um drei auf 15 Meter vergrössert werden. Bei Seen soll der Gewässerraum ebenfalls 15 Meter betragen. Der Grosse Rat die Gesetzesänderung voraussichtlich im Mai beraten.
Verwaltungsgericht rüffelte Kanton
Der Kanton Aargau tut sich schwer, die Vorgaben des Bundes beim Gewässerschutz umzusetzen. Das kantonale Verwaltungsgericht hatte 2010 auf Antrag von Umweltverbänden und des Fischereiverbandes vier Bestimmungen der Vollzugsverordnung des Regierungsrates aufgehoben. Deshalb musste der Regierungsrat über die Bücher.
Im Juli 2013 beschloss der Grosse Rat eine Standesinitiative. In der Eingabe an die eidgenössischen Räte fordert das Parlament, dass das Gewässerschutzgesetz gelockert wird, um eine «massvolle» Umsetzung zu ermöglichen.