Die Qualität von Eiswürfeln als Zusatz zu Getränken und Speisen ist oft bedenklich. Zu diesem Schluss kommt das Amt für Verbraucherschutz des Kantons Aargau. Rund ein Drittel der untersuchten Proben enthielt Keime über dem gesetzlichen Höchstwert.
Kontrolliert wurde das Eis aus Eismaschinen von 52 Betrieben im Gastrobereich, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht 2015 des Amts für Verbraucherschutz hervorgeht.
Bei 12 Betrieben waren die Toleranzwerte für einzelne mikrobiologische Parameter überschritten. Insgesamt 13 Proben wurden im Rahmen von Nachkontrollen untersucht, von denen 6 die gesetzlichen Vorgaben erneut nicht erfüllten.
Zu den Eismaschinen mit schlechtem Befund machte das Amt nach eigenen Angaben «interessante Beobachtungen». Eine Eismaschine wurde erst einen Monat vor der Erstkontrolle mit schlechtem Resultat installiert. Sieben Wochen vor der Nachkontrolle wurde ein Service an der Maschine durchgeführt – doch auch die Nachkontrolle ergab eine zu hohe mikrobiologische Belastung.
Eine andere Maschine war sogar erst zwei Wochen vor der Erstkontrolle gekauft, eine weitere drei Wochen vor der Nachkontrolle von einer externen Firma gewartet worden. Auch bei diesen beiden Maschinen war das Eis zu stark mit Keimen belastet. Dies werfe kein gutes Licht auf Hersteller und Installationsfirmen.
Ein paar Betriebe stiegen in der Folge auf Beuteleis um und entsorgten ihre Eismaschinen, wie das Amt für Verbraucherschutz schreibt.
Wegen Kontrollen wegen Sparprogramm
Das Amt führte im vergangenen Jahr 3856 Inspektionen in 3200 Betrieben durch. Rund 7300 Betriebe unterstehen im Aargau dem Lebensmittelgesetz.
Als «ungenügend» mussten rund 0,7 % der Betriebe eingestuft werden. 10 Prozent waren «genügend» und 34 Prozent «gut». 56 Prozent der Betriebe erfüllten die gesetzlichen Anforderungen weitestgehend und konnten als «sehr gut» beurteilt werden.
Allerdings hätten sowohl die Anzahl der Inspektionen als auch jene der Untersuchungen aufgrund der Sparmassnahmen des Kantons und dem damit verbundenen Personalabbau reduziert werden müssen, heisst es im Jahresbericht.
Schweinefleisch im Kebab
Das Amt für Verbraucherschutz nahm auch 34 Hackfleischprodukte unter die Lupe. 15 Prozent der untersuchten Produkte wurden beanstandet. So bestanden die «Rindfleisch»-Produkte aus 11 Prozent Schweine- und zur Hälfte aus Pouletfleisch.
Kebab, der gemäss Zutatenliste aus Rind- und Pouletfleisch bestehen sollte, wies ebenfalls rund 11 Prozent Schweinefleisch auf. Weitere Produkte enthielten anstelle des deklarierten Rindfleisches mit einem Anteil von 5 Prozent Poulet-Separatorenfleisch mehr als die Hälfte des billigeren Pouletfleisches.