Aargauer Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer können die Mieterwechsel den Einwohnerkontrollen neu elektronisch melden. Der Hauseigentümerverband, der Verband Aargauer Einwohnerkontrollen und die Fachstelle E-Government Aargau haben dieses Projekt gemeinsam aufgegleist.
In 90 Prozent der Gemeinden funktioniert das elektronische Melden der Mieterwechsel bereits, wie das kantonale Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) am Montag mitteilte.
Aargauer Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind per Gesetz dazu verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerkontrollen der Gemeinden zu melden. Diese sogenannten Drittmeldungen wurden bis anhin per Briefpost, Fax oder E-Mail übermittelt.
Weniger Aufwand und Kosten
Die neue elektronische Abwicklung ermögliche eine standardisierte Übermittlung und Bearbeitung der Daten, hält das DFR fest. Sie reduziere den administrativen Aufwand und die Kosten für Vermieter und Einwohnerkontrollen.
Die Angaben würden direkt in die Datenbank der Einwohnerkontrolle gespeist. Eine elektronische Übermittlung der Drittmeldungen ist heute bereits im Kanton Zürich möglich. Die Erfahrungen der Vermieter und Einwohnerkontrollen sind gemäss DFR positiv.