Aargauer Volk entscheidet über Begrenzung des Pendlerabzugs

Das Aargauer Volk stimmt am 27. November darüber ab, ob der Pendlerabzug bei den Steuern auf 7000 Franken pro Jahr begrenzt wird. Kanton und Gemeinden würden so je 10 Millionen Franken mehr Steuern einnehmen.

Das Aargauer Volk stimmt am 27. November darüber ab, ob der Pendlerabzug bei den Steuern auf 7000 Franken pro Jahr begrenzt wird. Kanton und Gemeinden würden so je 10 Millionen Franken mehr Steuern einnehmen.

Die notwendige Revision des Steuergesetzes ist heftig umstritten. SVP und FDP sind gegen die Begrenzung. CVP, SP sowie Grüne, GLP und BDP sind dafür.

Bereits im Grossen Rat gab es mehrfach heftige Debatten zum Pendlerabzug. Mit einem Unterschied von nur zwei Stimmen entschied sich das Parlament letztlich für 7000 Franken.

Für die Befürworter und die Regierung ist diese Grenze «grosszügig» bemessen. Autofahrer könnten einen Arbeitsweg von 45,4 Kilometern (Hin- und Rückfahrt) mit einem Ansatz von 70 Rappen pro Kilometer abziehen. Für Bahnbenutzer ändert sich nichts.

Die Gegner argumentieren, dass eine Begrenzung im stark regionalisierten Kanton die ländliche Bevölkerung benachteilige und unsozial sei. Innerhalb des Kantons solle es möglich sein, mit dem Auto zur Arbeit zu pendeln.

Wenn das Volk die Begrenzung des Pendlerabzugs ablehnt, so können im Aargau wie bisher die effektiven Fahrkosten bei den Kantonssteuern abgezogen werden. Bei den Bundessteuern beträgt der Abzug in der ganzen Schweiz höchstens 3000 Franken.

Revitalisierung von Gewässern

Das Volk entscheidet zudem erneut, ob weniger Geld für die Revitalisierung von Gewässern zur Verfügung stehen soll. Das Parlament beschloss auf Antrag des Regierungsrats, dass neu 5 statt wie bisher 10 Prozent des jährlichen Wasserzinsertrags von rund 50 Millionen Franken für die Umwelt eingesetzt werden.

Die erste Vorlage war in einer Volksabstimmung bereits einmal gescheitert. Die Befürworter der Reduktion weisen darauf hin, dass derzeit rund fünf Prozent des Ertrags pro Jahr verwendet würden. Die Wasserzinseinnahmen seien stark gestiegen, und der Bund bezahle mehr an Projekte zur Revitalisierung.

Das sehen die Gegner – Umweltorganisationen, SP und Grüne – anders. Die Gewässer seien im Aargau für Tiere und Pflanzen ein wichtiger Lebensraum und dienten auch als wertvolle Erholungsräume. Die Einnahmen aus den Wasserzinsen würden künftig sinken. Dann stehe für die Sanierungsprojekte zu wenig Geld zu Verfügung.

Berufswahljahr auf der Kippe

Ein weiteres Mal entscheiden die Stimmberechtigen auch über die Abschaffung des Berufswahljahrs. Bis zu 70 Schüler in drei Gemeinden wären von der Abschaffung betroffen. Es geht um Einsparungen von bis zu 1,2 Millionen Franken pro Jahr.

Es gebe mittlerweile besser geeignete Angebote, betonen die bürgerlichen Befürworter. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe würden bei der Berufswahl umfassend unterstützt. Die linken Gegner stellen sich auf den Standpunkt, dass das Berufswahljahr den Jugendlichen helfe. Das Sparen bei der Bildung müsse gestoppt werden.

Das Stimmvolk hatte im März 2015 an der Urne ein Sparpaket abgelehnt, das unter anderem auch die Abschaffung des Berufswahljahrs vorgesehen hatte.

IV-Rentner in Heimen

Als weiteren Teil des Sparprogramms wollen Regierung und Parlament den sogenannten Vermögensverzehr von IV-Rentnern in Heimen anheben. Es geht darum, dass diese IV-Rentner mehr von ihrem Vermögen aufbrauchen sollen, bevor sie Ergänzungsleistungen erhalten.

Die Freigrenze bei alleinstehenden Personen beträgt 37’500 Franken und bei Ehepaaren 60’000 Franken. Das darüber liegende Vermögen soll neu zu 20 Prozent als Einkommen gelten, wenn die Ergänzungsleistungen berechnet werden. Rund 1550 Personen mit einer IV-Rentner wohnen derzeit in einem Aargauer Heim. Rund 415 Personen wären von der Erhöhung betroffen.

Die Ergänzungsleistungen werden über die Steuern finanziert. Die Steuerzahler helfen also indirekt mit, dass IV-Rentner mehr Geld vererben können. Mit der Anhebung des Vermögensverzehrs will der Kanton bis zu 2,8 Millionen Franken pro Jahr sparen.

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