Aargauer Volk entscheidet über Kinderkrippen und Grundbuchabgaben

Das Aargauer Stimmvolk wird am eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 5. Juni über drei umstrittene kantonale Vorlagen entscheiden. Themen sind die familienergänzende Kinderbetreuung und die Abschaffung der Grundbuchabgaben. Bei allen Vorlagen geht es um viel Geld.

Das Aargauer Stimmvolk wird am eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 5. Juni über drei umstrittene kantonale Vorlagen entscheiden. Themen sind die familienergänzende Kinderbetreuung und die Abschaffung der Grundbuchabgaben. Bei allen Vorlagen geht es um viel Geld.

Zur Abstimmung kommt die kantonale Volksinitiative «Kinder und Eltern für familienergänzende Betreuungsstrukturen», wie aus dem kantonalen Amtsblatt vom Freitag hervorgeht.

Die 2013 vom Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) eingereichte Initiative will, dass die Gemeinden für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis Ende Schulpflicht sorgen müssen.

Auch Gegenvorschlag ist umkämpft

Gleichzeitig entscheidet das Volk über einen Gegenvorschlag zu diesem Begehren. Der Grosse Rat beschloss ein Kinderbetreuungsgesetz: Die Gemeinden müssen ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder bis zum Abschluss der Primarschule schaffen und sich an den Kosten beteiligen.

Der Grosse Rat hiess das Kinderbetreuungsgesetz im Januar mit dem Stichentscheid des Ratspräsidenten Marco Hardmeier (SP) nach einer emotionaler Debatte gut. Weil das Gesetz nicht das notwendige Quorum von 71 Stunden erreichte, wird die Vorlage dem Volk zum Entscheid vorgelegt. Das Parlament sprach sich zudem auf Antrag der SVP für ein sogenanntes Behördenreferendum aus.

Wegfall des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben

Umstritten ist auch die dritte kantonale Abstimmungsvorlage. Es geht um den Wegfall des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben. Dies würde zu einem Einnahmeausfall beim Kanton von bis zu 36 Millionen Franken pro Jahr führen – immerhin 1,9 Steuerprozente.

Die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rates beschloss die Abschaffung des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben Anfang März gegen den Widerstand des Regierungsrats. Die Grundbuchabgaben fallen etwa bei Eigentumsübertragungen von Liegenschaften an. Die Abgaben sind abhängig vom Wert der Rechtsgeschäftes.

Das Parlament entschied, dass die Steuerabgabe per 1. Januar 2018 um die Hälfte gekürzt werden soll. Per 1. Januar 2020 soll die Abgabe vollständig wegfallen. Das Parlament beschloss auf Antrag der unterlegenen Gegner, die Vorlage dem Volk zum Entscheid vorzulegen.

Auf eidgenössischer Ebene stimmt das Volk am 5. Juni über fünf Vorlagen ab. Darunter sind die Asylreform, gegen die die SVP das Referendum ergriffen hat, sowie die Milchkuh-Initiative. Diese verlangt, dass die Einnahmen aus der Mineralölsteuer ausschliesslich für die Strasse verwendet werden.

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