Aargauer Volk entscheidet über Pendlerabzug von 7000 Franken

Im Kanton Aargau wird der Pendlerabzug in der Steuererklärung auf maximal 7000 Franken pro Jahr festgesetzt. Der Grosse Rat hat am Dienstag seinen früheren Entscheid bestätigt. Das Volk stimmt darüber ab, ob es die Begrenzung will oder ob weiterhin die effektiven Kosten abgezogen werden können.

Im Kanton Aargau wird der Pendlerabzug in der Steuererklärung auf maximal 7000 Franken pro Jahr festgesetzt. Der Grosse Rat hat am Dienstag seinen früheren Entscheid bestätigt. Das Volk stimmt darüber ab, ob es die Begrenzung will oder ob weiterhin die effektiven Kosten abgezogen werden können.

Der Entscheid fiel mit 64 zu 62 Stimmen. Damit unterlagen SVP und FDP. Das Volk wird darüber an der Urne entscheiden, weil das Parlament die Steuergesetzrevision nicht mit mindestens 71 Stimmen guthiess. Vor der Schlussabstimmung gab es drei Eventualabstimmungen.

Bereits im Mai hatte der Grosse Rat per Stichentscheid des Grossratspräsidenten beschlossen, den Pendlerabzug auf 7000 Franken zu begrenzen. Bei der zweiten Beratung der Vorlage bekräftigen die Parteien ihre Positionen.

Die SVP will keine Begrenzung. Sie sprach sich in der Debatte aus taktischen Gründen jedoch für 3000 Franken aus – damit das Volk in der Abstimmung die Begrenzung verwirft. Eine Begrenzung sei unsozial und benachteilige die ländliche Bevölkerung, hiess es bei der SVP.

Die FDP machte sich für 10’000 Franken stark. SP, CVP, GLP und BDP stellten sich hinter 7000 Franken. Der Regierung sprach von einer im Vergleich mit anderen Kantonen grosszügigen Obergrenze. Die Grünen wollten wie bei den Bundessteuern eine Begrenzung von 3000 Franken. Im Aargau gilt derzeit keine Abzugsgrenze.

Die Begrenzung auf 7000 Franken führt beim Kanton zu Mehreinnahmen von 10 Millionen Franken und bei den Gemeinden zu Mehreinnahmen von 9,4 Millionen Franken.

Der Grosse Rat beschloss klar, dass die neuen Abzugsgrenze per 1. Januar 2018 gilt. Der Regierungsrat wollte die Begrenzung rückwirkend auf den 1. Januar 2017 in Kraft setzen.

Sparpaket geschnürt

Die Begrenzung des Pendlerabzugs ist eine von zwölf Massnahmen zum Sparen. Die Massnahmen sollen den Staatshaushalt 2017 um 25 Millionen Franken und die Gemeinden um 10 Millionen Franken entlasten.

Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) sagte, bei den Entlastungsmassnahmen handle es sich um einen wichtigen Teilschritt. Die 25 Millionen Franken seien bereits im Budget 2017 eingebaut. Es brauche Massnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite.

Volksabstimmung über Berufswahljahr

So soll das Berufswahljahr abgeschafft werden. Bis zu 70 Schüler in drei Gemeinden wären von der Abschaffung betroffen. Es geht um Einsparungen von 1,8 Millionen Franken pro Jahr.

Der Grosse Rat bestätigte seinen früheren Entscheid mit 94 zu 29 Stimmen. Das Volk wird jedoch über die Abschaffung abstimmen. Ganz knapp ergriff das Parlament das so genannte Behördenreferendum. Der Regierungsrat wollte davon nichts wissen.

Das Stimmvolk hatte im März 2015 an der Urne ein Sparpaket abgelehnt, das unter anderem auch die Abschaffung des Berufswahljahres vorgesehen hatte.

Auch wird die Mindestschülerzahl an Primarschulen von 12 auf 15 erhöht. Beim Freifach Instrumentalunterricht an den Mittelschulen wird eine Kostenbeteiligung eingeführt. Es geht um 1000 Franken pro Semester.

Volk entscheidet über weitere Vorlagen

Das Parlament entschied mit 89 zu 30 Stimmen, dass Rentner im Heim mehr von ihrem Vermögen aufzehren müssen, bis sie Ergänzungsleistungen zur AHV erhalten. Für alleinstehende Personen beträgt die Vermögensgrenze 37’500 Franken und für Ehepaare 60’000 Franken.

Das Parlament hatte einer ähnlichen Regelung für IV-Rentner in Heimen mit 59 zu 58 Stimmen knapp zugestimmt. Der Kanton erwartet eine Einsparung von zwei Millionen Franken pro Jahr. Bei der ersten Beratung der Vorlage hatte das Parlament diesen Vorschlag des Regierungsrats abgelehnt. Das Volk wird auch bei dieser Änderung das letzte Wort haben.

Ebenso wird das Volk darüber entscheiden, ob weniger Geld für die Revitalisierung von Gewässern zur Verfügung stehen soll. Das Parlament beschloss, dass neu 5 statt wie bisher 10 Prozent des jährlichen Wasserzinsertrags aufwendet werden soll für die Renaturierung, Vernetzung und Aufwertung der Gewässer.

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