Aargauer Volk entscheidet über zwei Vorlagen am 17. Juni

Das Aargauer Stimmvolk wird am eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 17. Juni auch über zwei kantonale Vorlagen entscheiden. Zur Abstimmung gelangen die umstrittene SP-Volksinitiative „Für eine sichere Aargauer Kantonalbank“ und eine Verfassungsänderung, wie aus dem Amtsblatt hervorgeht.

Das Aargauer Stimmvolk wird am eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 17. Juni auch über zwei kantonale Vorlagen entscheiden. Zur Abstimmung gelangen die umstrittene SP-Volksinitiative „Für eine sichere Aargauer Kantonalbank“ und eine Verfassungsänderung, wie aus dem Amtsblatt hervorgeht.

Die vom Regierungsrat und Parlament abgelehnte Initiative will in der Kantonsverfassung verankern, dass die Aargauische Kantonalbank (AKB) in „vollständigem Eigentum“ des Kantons ist.

Bei der Verfassungsänderung geht es um die Land- und Waldwirtschaftspolitik. Die Änderung soll die Grundlage für eine nachhaltig produzierende, wettbewerbsfähige und ökologische Landwirtschaft schaffen. Das entsprechende Gesetz hiess der Grosse Rat im Dezember gut.

Auf eidgenössischer Ebene entscheidet der Souverän am 17. Juni über eine zweite Bauspar-Initiative, über die AUNS-Initiative „Staatsverträge vors Volk“ sowie über die Managed-Care-Vorlage.

Nächster Artikel