Aargauer Volk soll 2013 über Medikamentenabgabe entscheiden

Das Aargauer Volk soll im kommenden Jahr einen Grundsatzentscheid zur Medikamentenabgabe fällen. Auf dem Tisch liegen zwei Volksinitiativen: Die Ärzte möchten die Medikamente künftig selbst abgeben können. Die Apotheker wollen das bisherige Abgabeverbot in der Kantonsverfassung verankern.

Das Aargauer Volk soll im kommenden Jahr einen Grundsatzentscheid zur Medikamentenabgabe fällen. Auf dem Tisch liegen zwei Volksinitiativen: Die Ärzte möchten die Medikamente künftig selbst abgeben können. Die Apotheker wollen das bisherige Abgabeverbot in der Kantonsverfassung verankern.

Die beiden Volksinitiativen sollen im Interesse der Rechtssicherheit so rasch wie möglich zur Abstimmung kommen, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Montag mit.

Eine Aussprache mit Vertretern des Aargauischen Apothekerverbandes und des Aargauischen Ärzteverbandes habe gezeigt, „dass es keinen Spielraum für die Sistierung oder den Rückzug der beiden Volksinitiativen gibt“.

Der Regierungsrat nahm bislang zu den beiden Volksinitiativen nicht Stellung. Das Kantonsparlament wird die Begehren beraten, nachdem der Regierungsrat seine Botschaft veröffentlicht haben wird. Das Volk soll im kommenden Jahr entscheiden.

Viele Unterschriften

Im April hatte der Aargauische Ärzteverband seine Volksinitiative „Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe“ eingereicht. Rund 8000 Stimmberechtigte unterzeichneten das Begehren.

Die Initiative will das kantonale Gesundheitsgesetz ändern. Ärzte sollen mit Bewilligung des Kantons eine Privatapotheke führen können. Im Aargau ist diese sogenannte Selbstdispensation derzeit verboten. Ausnahmen sind jedoch bei Notfällen möglich.

Als Reaktion auf das Anliegen der Ärzte reichte der Aargauische Apothekerverband im September seine Volksinitiative „Miteinander statt Gegeneinander“ ein. Mehr als 45’000 Stimmberechtigte unterzeichneten das Begehren.

Die Initiative will in der Kantonsverfassung verankern, dass die Versorgung mit Medikamenten im Aargau grundsätzlich durch die Apotheker erfolgt.

Nächster Artikel