Der Kanton Aargau passt seine Volksschule der Schulstruktur der übrigen Schweiz an. Das Volk hat am Sonntag mit einer Ja-Stimmenmehrheit von 78,62 Prozent das Reformpaket „Stärkung der Volksschule“ gutgeheissen. Die Primarschule wird auch im Aargau sechs Jahre dauern.
Für das revidierte Schulgesetz stimmten 111’646 Personen, dagegen 30’369. Die Stimmbeteiligung lag bei 37,47 Prozent. Das Volk stimmte auch der notwendigen Änderung der Kantonsverfassung mit 113’268 Ja- gegen 28’627 Nein-Stimmen zu.
Alle elf Bezirke stimmten für die beiden Vorlagen. Auch der ländliche Bezirk Kulm hiess die Schulreform mit rund 67 Prozent Ja-Stimmen gut. Am meisten Unterstützung fanden die Vorlagen mit einem Ja-Stimmenanteil von über 83 Prozent im urbanen Bezirk Baden.
Die Primarschule wird im Aargau um ein Jahr auf sechs Jahre verlängert, die Oberstufe dafür um ein Jahr auf drei Jahre verkürzt. Der Aargau ist – neben dem Sonderfall Tessin – der einzige Kanton, der noch fünf Jahre Primarschule und vier Jahre Oberstufe kennt.
Der Kindergarten wird obligatorisch und zwei Jahre dauern. Die Reform erfüllt weitgehend die Vorgaben der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat).
Auf der Oberstufe bleiben die Real-, Sekundar- und Bezirksschule erhalten. Die Umsetzung der Reform ist auf Beginn des Schuljahres 2014/15 geplant und soll im Jahr 2017 abgeschlossen sein.
Unterstützung für „Problemschulen“
„Problemschulen“ erhalten zusätzliche Unterstützung. Klassenlehrer können auf eine Assistenz zurückgreifen, und der Kanton will Zusatzlektionen finanzieren.
Kriterien für die Hilfe sind unter anderem der Ausländeranteil und die Sozialhilfequote in der Schulgemeinde. Für Schüler mit grossen disziplinarischen Problemen sind regionale Spezialklassen geplant.
Im Mai 2009 hatte das Volk die fünf Vorlagen der weitreichenden Schulreform „Bildungskleeblatt“ verworfen. Die Regierung arbeitete eine neue Vorlage aus, suchte den Kompromiss und holte die SVP mit ins Boot. Diese hatte die erste Reform zu Fall gebracht.
Familiengerichte geplant
Klar stimmte der Souverän zwei weiteren Änderungen der Verfassung zu. Diese schaffen die Grundlage für die sogenannte Justizreform sowie für die Umsetzung der Bundesvorgaben beim Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Im Aargau werden ein Justizgericht sowie Familiengerichte geschaffen.
Die Verfassungsänderung für die Justizreform wurde mit 115’095 zu 21’566 Stimmen, die Änderung für die Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes mit 118’848 zu 20’078 Stimmen gutgeheissen.