Das Aargauer Volk muss auch künftig nicht zwingend über eine Privatisierung der Aargauischen Kantonalbank (AKB) entscheiden können. Der Souverän hat eine SP-Volksinitiative zur Änderung der Kantonsverfassung klar abgelehnt. Die SP wollte einen Verkauf der Bank erschweren.
Das Volksbegehren „für eine sichere Aargauer Kantonalbank“ scheiterte am Sonntag mit einer Nein-Mehrheit von 64,97 Prozent. Für das Begehren stimmten 42’831 Aargauerinnen und Aargauer, dagegen 79’447. Die Stimmbeteiligung betrug 32,02 Prozent.
Mit dem Volksnein ändert sich nichts. In einem Gesetz ist bereits geregelt, dass die AKB eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist und dem Kanton gehört. Regierung und die bürgerliche Parlamentsmehrheit hatten die Initiative abgelehnt.
Die SP wollte in der Verfassung verankern, dass sich die AKB „vollständig im Eigentum des Kantons“ befinde. Damit sollte sichergestellt werden, dass das Volk in jedem Fall einem (Teil-)Verkauf der Bank hätte zustimmen müssen.
Für die Gegner des Anliegens sind die Rechte des Volkes jedoch gewährt. Auch für einen teilweisen Verkauf der Bank muss das Kantonalbankengesetz geändert werden. Gegen einen entsprechenden Beschluss des Parlamentes kann das Referendum ergriffen werden, um eine Volksabstimmung zu erreichen.
Für moderne Landwirtschaft
Deutlich stimmte das Volk einer Verfassungsänderung mit modernen Grundsätzen für die Land- und Waldswirtschaft zu. Für die unbestrittene Vorlage stimmten 99’984 Aargauer, dagegen 21’142.
Die rund 3500 Bauernbetriebe sollen nachhaltig produzieren, die Kulturlandschaft pflegen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten. Das Parlament hiess das entsprechende Gesetz bereits gut.