Im Kanton Aargau sollen Restaurants und Bars an kirchlichen Feiertagen nicht bereits um 0.15 Uhr schliessen müssen. Vertreter der Piratenpartei haben am Freitag in Aarau die kantonale Volksinitiative «weg mit dem Tanzverbot!» bei der Staatskanzlei eingereicht.
Die vor einem Jahr lancierte Initiative wurde mit rund 3400 beglaubigten Unterschriften eingereicht, wie das Initiativkomitee mitteilte. Bei der Sammlung der Unterschriften hätten auch die Jungen Grünen und weitere Partner mitgeholfen.
Das Begehren will erreichen, dass ein Absatz aus dem kantonalen Gastgewerbegesetz von 1998 gestrichen wird. Nicht mehr gelten soll: «An Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag sind die Gastwirtschaftsbetriebe um 0.15 Uhr zu schliessen.»
Tanzverbot bereits 1997 abgeschafft
Die Regelung ist laut den Initianten nicht mehr zeitgemäss. Die Nachbarkantone Zürich, Bern und Basel würden keine solchen Bestimmungen kennen. Im Aargau besteht jedoch kein eigentliches Tanzverbot, wonach Tanzveranstaltungen an kirchlichen Feiertagen untersagt sind. Das Tanzverbot war bereits 1997 abgeschafft worden.
Auch wenn das Volk an der Urne der Initiative zustimmen würde, so blieben noch Einschränkungen bei den Öffnungszeiten: «Die Gastwirtschaftsbetriebe sind von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 0.15 Uhr und 5.00 Uhr, am Samstag zwischen 2.00 Uhr und 5.00 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen zwischen 2.00 Uhr und 7.00 Uhr geschlossen zu halten», wie es im Gesetz heisst.
Parlament lehnte Lockerung ab
Der Grosse Rat hatte sich im März gegen eine Lockerung der eingeschränkten Öffnungszeiten für Lokale an christlichen Feiertagen ausgesprochen. Das Parlament lehnte eine SP-Motion zur Abschaffung des «Tanzverbotes» mit 86 zu 43 Stimmen ab.
Der Regierungsrat war bereit gewesen, eine Lockerung derÖffnungszeiten zu ermöglichen. SP und FDP waren ebenfalls für die Abschaffung der Bestimmungen, SVP und CVP stimmten dagegen.