Aargauer Wildschweine verursachen 2015 wieder mehr Schäden

Im Kanton Aargau haben die Wildschweine 2015 an landwirtschaftlichen Kulturen deutlich mehr Schäden angerichtet als im Vorjahr. Die schlauen Borstentiere verursachten Schäden von 434’027 Franken – rund 200’000 Franken mehr als 2014, jedoch deutlich weniger als im Rekordjahr 2013.

Im Kanton Aargau haben die Wildschweine 2015 an landwirtschaftlichen Kulturen deutlich mehr Schäden angerichtet als im Vorjahr. Die schlauen Borstentiere verursachten Schäden von 434’027 Franken – rund 200’000 Franken mehr als 2014, jedoch deutlich weniger als im Rekordjahr 2013.

Je über 80’000 Franken Schäden gab es in den Bezirken Brugg, Laufenburg, Rheinfelden und Zurzach. Das geht aus einer Zusammenstellung des für die Jagd zuständigen kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hervor.

Einen Teil der Wildschäden müssen die Jagdgesellschaften selbst bezahlen – und zwar bis zur Höhe eines Viertels des Jagdzinses für das jeweilige Revier. Den grössten Teil der Kosten übernimmt jedoch der Kanton.

Mehr Wildschweine erlegt

In den über 200 Aargauer Jagdrevieren waren 2015 insgesamt 1506 Wildsäue geschossen worden, klar mehr als im Vorjahr mit 831. Weitere 101 Wildschweine wurden 2015 bei Zusammenstössen mit Autos getötet.

Der Kampf gegen das Schwarzwild bewegt seit Jahren die Gemüter der Landwirte, Jäger und der Politiker. Der Kanton nutzt den rechtlichen Handlungsspielraum der Bundesgesetzgebung aus. Seit 2012 gelten verkürzte Schonzeiten.

Auch die Jagd auf Wildschweine, die jünger als zwei Jahre sind, ist in der Schonzeit ausserhalb des Waldes erlaubt, wie das im kantonalen «Massnahmenplan Wildschwein» vorgesehen ist.

Unmut der Politiker

Doch geht dieser einer Mehrheit der kantonalen Politiker zu wenig weit. Der Grosse Rat überwies im November mit 85 zu 39 Stimmen eine Motion aus den Reihen der SVP zur Lockerung der Waffen- und Bejagungsvorschriften. Die Jägerschaft soll mit Nachtsichtgeräten und auch in Schonzeiten im Wald das Schwarzwild jagen dürfen.

Der Regierungsrat hatte die Forderung abgelehnt. Eine Öffnung des Einsatzes von Nachtsichtzielgeräten für alle Jäger als auch eine Lockerung der Schonzeit für Wildschweine bedinge eine Änderung des Bundesrechts, hielt er fest. Dem Kanton seien die Hände gebunden.

Der Aargau besitzt sechs Nachtsichtzielgeräten und ein Repetiergewehrs mit integriertem Nachtzielgerät. Diese werden im Rahmen des «Massnahmenplans Schwarzwild» an geschulte Jagdpächter aus Revieren ausgeliehen.

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