Die florierende Aargauische Kantonalbank (AKB) soll mithelfen, die Schulden, die im Aargauer Staatshaushalt bei der Spezialfinanzierung von Sonderlasten übrig geblieben sind, abzubauen. Dies schlägt die Aargauer Regierung im Rahmen der Teilrevision des AKB-Gesetzes vor.
Sonderaufgaben wie die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken oder die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Aargauischen Pensionskasse kosteten den Kanton seit 2005 rund 3,2 Milliarden Franken. Rund 2,2 Milliarden Franken davon wurden inzwischen zurückbezahlt. Derzeit klafft noch ein Loch von 970 Millionen Franken.
400 Millionen Franken sollen durch den Verzicht auf Heimfallentschädigungen bei Kraftwerkkonzessionen in die Staatskasse gespült werden. Der Aargauer Regierung schwebt vor, dass die äusserst rentable AKB weitere 500 Millionen Franken beisteuert.
Drei Varianten stehen zur Debatte
Zur Debatte stellt die Aargauer Regierung bei der Teilrevision des AKB-Gesetzes drei Varianten: Variante 1 sieht die Schaffung und den Verkauf von 100 Millionen Franken Partizipationskapital vor. Bei der Variante 2 soll die AKB in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und ein Drittel des gesamten Aktienkapitals von 300 Millionen Franken an Dritte veräussert werden.
Die Herausgabe von Partizipationsscheinen oder eine Änderung der Rechtsform in eine AG bringt der AKB zwar einen geschätzten Nettoerlös von 550 Millionen Franken. Auf der anderen Seite müsste der Kanton aber auf einen Teil des aktuellen und des künftigen Wertes verzichten.
Den ersten beiden Varianten stünde die AKB-Leitung eher skeptisch gegenüber, sagte der Aargauer Finanzdirektor Roland Brogli am Mittwoch vor den Medien in Aarau. AKB und Regierung bevorzugen deshalb die Variante 3, die jährliche Zusatzausschüttungen der AKB in Höhe von 25 Millionen Franken über 20 Jahre vorsieht. Derzeit liefert die AKB der Aargauer Staatskasse als ordentliche Ausschüttung pro Jahr 65 Millionen Franken ab.
4 Prozent über den Finma-Anforderungen
Die Beteiligung der AKB am Schuldenabbau ist nur ein Teil der von der Regierung am Mittwoch in die Anhörung geschickten Teilrevision des AKB-Gesetzes. Neu möchte die Regierung auch die Höhe der Gesamtkapitalquote festlegen.
Die Finma fordert als Mindestvorgabe 12 Prozent. Die Quote der AKB beträgt derzeit 15,6 Prozent. Die Regierung schlägt eine Erhöhung auf 16 Prozent vor. Im AKB-Gesetz soll verankert werden, dass die Gesamtkapitalquote jeweils vier Prozent über den Finma-Anforderungen betragen soll.
Regierung soll Bankrat wählen
Im Rahmen der Teilrevision des AKB-Gesetzes schlägt die Aargauer Regierung dem Grossen Rat zudem vor, dass sie selber künftig die Mitglieder des Bankrates wählt. Letztes Jahr hatte die Abwahl von CVP-Nationalrätin Ruth Humbel als Bankrätin durch den Grossen Rat zu einer grossen Diskussion geführt.
Mit der Teilrevision will die Aargauer Regierung auch zwei überwiesene Grossrats-Motionen umsetzen. Die erste verlangt, dass der Bruttolohn eines AKB-Geschäftsleitungsmitglieds auf das doppelte Salär eines Regierungsrates begrenzt wird. Eine zweite Motion forderte, dass die Regierung AKB-Übernahmen oder -Verkäufe ab einer Höhe von 20 Millionen genehmigen muss.
Die Änderungen im AKB-Gesetz gehen nun bis Anfang Juli in die Vernehmlassung. Die erste Lesung im Grossen Rat ist im Winter 2014 geplant, die zweite soll im Frühling 2015 durchgeführt werden. Eine eventuelle Volksabstimmung würde am 29. November 2015 stattfinden. Die Inkraftsetzung könnte dann auf Anfang 2016 vorgenommen werden.