Die Aargauische Pensionskasse (APK) hat im Rechtsstreit mit der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg vor dem Bundesgericht weitgehend einen Sieg errungen. Die Gemeinde muss der APK eine Nachzahlung von 1,11 Millionen Franken sowie Zins überweisen. Die Gemeinde war aus der APK ausgetreten.
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der APK gegen ein Urteil des kantonalen Versicherungsgerichtes teilweise gut. Die Gemeinde muss neben der Nachzahlung auch Zinsen von über 300’000 Franken leisten und die Gerichtskosten des Verfahrens von 15’000 Franken bezahlen. Das geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor.
Im Oktober 2013 hatte das Versicherungsgericht die Klage der APK gegen die Gemeinde grösstenteils abgewiesen. Die Gemeinde sollte lediglich 103’483 Franken nachzahlen, entschied das Gericht. Die Gemeinde akzeptierte das Urteil des Versicherungsgerichtes und überwies der APK die Summe.
Die Pensionskasse hatte von der Gemeinde per Klage jedoch eine Nachzahlung von 1,15 Millionen Franken verlangt. Die Gemeinde im Bezirk Bremgarten war per Ende 2007 aus der APK ausgetreten. Aufgrund der damaligen Unterdeckung der Pensionskasse forderte die APK den Ausgleich des Fehlbetrages.
Die Aargauische Pensionskasse reichte beim Bundesgericht eine Beschwerde ein, um vor allem Grundsatzfragen um die Höhe der Nachschusspflicht zu klären. In der APK sind unter anderen alle Aargauer Staatsangestellten und Lehrpersonen versichert. Auch die Angestellten von rund 100 Gemeinden sind der Kasse angeschlossen.
Tiefer Deckungsgrad unbestritten
Das Bundesgericht hält es für unbestritten, dass der APK-Deckungsgrad im Zeitpunkt des Austritts der Gemeinde Ende 2007 73,9 Prozent betrug. Der versicherungstechnische Fehlbetrag belief sich demnach auf 1,637 Millionen Franken, wie aus den Erwägungen des Bundesgerichtes hervorgeht.
Nach Abzug der Arbeitgeberreserve von 522’035 Franken verblieben 1,115 Millionen Franken. Nicht von Relevanz ist laut Bundesgericht die Bemessung der Nachschusspflicht der verbleibenden Arbeitgeber per 1. Januar 2008, ab welchem Zeitpunkt die Gemeinde neu in geschlossener Kasse bilanziert.
Es lasse sich keine Ungleichbehandlung zwischen den in der APK verbleibenden und austretenden Arbeitgebern ausmachen, heisst es in der Erwägungen weiter.
Gemeinde: Keine Steuererhöhung notwendig
Die APK sieht sich mit dem Urteil des Bundesgerichtes in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Der Deckungsgrad der Kasse sei korrekt ermittelt worden. «Das Urteil ist auch für die übrigen ausgetretenen Arbeitgeber von Bedeutung», teilte die Pensionskasse mit. Die APK wollte das Urteil auf Anfrage nicht weiter kommentieren.
Rudolfstetten-Friedlisberg bedauere den Entscheid des höchsten Gerichtes sehr, sagte Gemeindeschreiber Urs Schuhmacher auf Anfrage. Man habe ein solches Urteil fast erwarten müssen. Die Gemeinde werde den Steuerfuss jedoch nicht erhöhen müssen. Es seien Rückstellungen gemacht worden. Die Millionenzahlung entspreche rund zehn Prozent der jährlichen Steuereinnahmen der Gemeinde.
Es geht um 60 Millionen Franken
Der Rechtsstreit zwischen der APK und Rudolfstetten-Friedlisberg hat eine besondere Bedeutung. Die APK klagte die Gemeinde als Musterfall ein.
Insgesamt 45 Arbeitgeber, vor allem Gemeinden, waren per Ende 2007 aus der APK ausgetreten. Die Pensionskasse möchte von diesen ehemaligen Mitgliedern insgesamt 60 Millionen Franken.
Mit dem Austritt hatten die Gemeinden auf das vom Kantonsparlament 2006 revidierte Dekret über die Aargauische Pensionskasse reagiert. Neben dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat wurde das Rentenalter von 63 auf 65 Jahre erhöht.
Das Parlament beschloss damals auch, die bestehende Deckungslücke bei der Pensionskasse voll auszufinanzieren sowie eine Wertschwankungsreserve in der Höhe von 15 Prozent zu bilden. Der Kanton und die Gemeinden, welche in der Kasse blieben, mussten insgesamt 1,4 Milliarden Franken in die Kasse bezahlen.