Ab dem 1. Juli wird das Verzollen an den Schweizer Grenzen einfacher. Wer zum Privatgebrauch oder zum Verschenken Waren im Wert von insgesamt bis 300 Franken einführt, muss keine Abgabe bezahlen. Ausnahmen sind aber etwa Alkoholika, Fleisch und Tabakwaren.
Der Bundesrat revidierte die Zoll- und Agrareinfuhrverordnung im vergangenen Frühjahr mit dem Ziel, die Zollverfahren einfacher und effizienter zu machen. Zwei Fragen sollen es Reisenden und Einkaufstouristen und den Zollbeamten leichter machen.
Fragen zu Warenwert und Freigrenzen
Die erste Frage: Haben alle mitgeführten Waren einen Gesamtwert unter 300 Franken? In diesem Fall kann der Einkauf mehrwertsteuerfrei in die Schweiz eingeführt werden – angerechnet werden müssen neu aber auch alkoholische Getränke und Tabakwaren. Ab 300 Franken muss die Abgabe für den gesamten Einkauf bezahlt werden.
Die zweite Frage: Werden Freigrenzen für bestimmte Waren überschritten? Ab gewissen Mengen müssen nämlich alkoholische Getränke, Fleisch und Fleischprodukte – Wild kann unbeschränkt eingeführt werden -, Butter, Rahm, Öl, Fett und Margarine sowie Tabakwaren verzollt werden.
Für diese Waren erhebt der Bund aus gesundheitspolitischen Gründen oder zum Schutz der Schweizer Landwirtschaft Zoll. Neu gibt es allerdings nur noch fünf statt wie heute 17 Tarifgruppen.
Bis fünf Liter Wein zollfrei
Für Wein zum Beispiel wird die Freigrenze pro Person und Tag von 2 auf 5 Liter angehoben. Für jeden zusätzlichen Liter wird es dann aber teurer: Statt 60 Rappen wie heute bezahlt man neu 2 Franken pro Liter; ab dem 21. Liter wird der Tarif von heute 3 auf 2 Franken gesenkt.
Weiterhin zollfrei ist ein Liter Schnaps mit über 18 Alkoholvolumenprozent. Ab dem zweiten Liter wird ein Zoll von 15 Franken pro Liter erhoben. Alle alkoholischen Getränke dürfen aber nur von Personen eingeführt werden, die mindestens 17 Jahre alt sind.
Beim Fleisch wird nicht mehr unterschieden zwischen verarbeitetem und frischem, gewürztem und ungewürztem Fleisch. Neu darf nur noch ein Kilo Fleisch zollfrei importiert werden, vom zweiten Kilogramm an kostet das Kilogramm 17 Franken Zoll. Heute liegt die Freigrenze bei 0,5 Kilogramm Frisch- und 3,5 Kilogramm zubereitetem Fleisch.
Bis zu 250 Zigaretten und Zigarren respektive 250 Gramm Tabak (bei anderen Tabakfabrikaten) können neu zollfrei ins Land gebracht werden. Bisher waren es 200 Zigaretten oder 50 Zigarren. Über der Freigrenze müssen pro Zigarette oder Zigarre 25 Rappen und für andere Tabakfabrikate 10 Rappen Zoll pro Gramm entrichtet werden.
Milch nicht mehr zollpflichtig
Butter und Rahm können bis zu einem Liter respektive einem Kilogramm zollfrei importiert werden. Danach kostet der Liter respektive das Kilogramm 16 Franken Zoll. Öle, Fette und Margarine sind bis zu 5 Kilogramm oder Liter zollfrei. Danach erheben die Zollbeamten 2 Franken pro Liter oder Kilogramm.
Nicht mehr zollpflichtig sind neu Milch, Eier, Schnittblumen, Gemüse, Früchte und Getreideprodukte.
Mit den Änderungen sollten weder die Zolleinnahmen erhöht noch der Einkaufstourismus gefördert werden, schrieb die Zollverwaltung im April, als der Bundesrat die geänderte Verordnung verabschiedete. Zweck der Neuerungen sei, die Bestimmungen zu vereinfachen und die Erhebung der Abgaben zu beschleunigen.