Ab 1. Oktober wird beweissichere Atemalkoholkontrolle eingeführt

Am kommenden 1. Oktober wird in der Schweiz die beweissichere Atemalkoholkontrolle eingeführt. Künftig wird eine Blutprobe nur noch in Ausnahmefällen notwendig. Die Einführung der neuen Messmethode erfolgt schrittweise, weil noch nicht alle Kantone Geräte besitzen.

Ab 1. Oktober wird in der Schweiz die beweissichere Atem-Alkoholkontrolle eingeführt. Blutproben sind nur noch in Ausnahmefällen notwendig. (Archivbild) (Bild: sda)

Am kommenden 1. Oktober wird in der Schweiz die beweissichere Atemalkoholkontrolle eingeführt. Künftig wird eine Blutprobe nur noch in Ausnahmefällen notwendig. Die Einführung der neuen Messmethode erfolgt schrittweise, weil noch nicht alle Kantone Geräte besitzen.

Zur Feststellung der Fahrunfähigkeit kann bereits heute mit einem Testgerät eine Atemalkoholkontrolle durchgeführt werden, wie das Bundesamt für Strassen (ASTRA) am Dienstag mitteilte. Das Ergebnis genügt aber nur dann als Beweis, wenn der Wert unter 0,8 Promille liegt und die betroffene Person diesen mit ihrer Unterschrift anerkennt. In allen anderen Fällen war für den Nachweis der Angetrunkenheit eine Blutprobe nötig.

Die neuen Atem-Alkoholmessgeräte seien nun in der Lage, den Alkoholgehalt der Atemluft so genau und zuverlässig zu messen, dass das Resultat vor Gericht als beweissicher gelte. Damit jeder Fehler ausgeschlossen sei, führe das Gerät mit der gleichen Atemprobe innert weniger Sekunden zwei unabhängige Messungen durch.

Nur wenn beide Messungen den gleichen Befund ergäben, werde ein gültiges Resultat angezeigt. Zudem dürften nur Messgeräte eingesetzt werden, die vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) zugelassen und regelmässig geeicht werden.

Regeln bleiben unverändert

Mit der neuen Messmethode änderten sich auch die Messeinheit und die Zahlen. Angezeigt werden nicht mehr Promille-Werte sondern Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft. Was bisher 0,5 Promille Blutalkohol waren, seien neu 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft. 0,8 Promille entsprächen 0,4 Milligramm pro Liter.

Die Zahlen würden sich also halbieren, inhaltlich entsprächen sie jedoch den bisherigen Grenzwerten. Die Regeln blieben also unverändert, die rechtlichen Vorschriften gleich wie bis anhin.

Ganz abgeschafft wird die Blut-Alkoholkontrolle nicht. In bestimmten Fällen, etwa bei Verdacht auf Betäubungsmittel- oder Medikamentenkonsum, Nachtrunk, Atemwegserkrankung oder nach Unfällen könne die Polizei weiterhin eine Blutprobe anordnen. Auch die betroffenen Fahrzeuglenkenden könnten auf Wunsch die Fahrfähigkeit mittels Blutprobe bestimmen lassen.

TCS erwartet Vereinfachung der Kontrollen

Der Touring-Club der Schweiz (TCS) erwartet, dass die Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe die Kontrollverfahren für die Polizei und die Verkehrsteilnehmer vereinfacht, beschleunigt und vergünstigt. Gerade die systematischen zeit- und kostenintensiven Blutentnahmen im Spital entfielen.

Für den TCS sei aber entscheidend, dass die Verkehrsteilnehmer im Zweifelsfall weiterhin auf eine Blutentnahme bestehen könnten, falls sie dem Resultat der Atemalkoholprobe nicht vertrauten. Die Polizei sei dazu verpflichtet, die Verkehrsteilnehmenden auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Der TCS weist weiter darauf hin, dass Trunkenheit am Steuer immer noch ein wesentliches Sicherheitsrisiko im Strassenverkehr darstellt. In 17 Prozent aller Unfälle mit Toten oder Verletzten spiele der Alkohol eine Rolle. 2015 seien schweizweit mehr als tausend Unfälle mit Leicht- oder Schwerverletzten und insgesamt 33 Toten auf Alkohleinfluss zurückzuführen gewesen. Deshalb sollte im Strassenverkehr gänzlich auf Alkohol verzichtet werden, rät der TCS.

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