Am Freitag tritt eine Anfang Februar angekündigte Änderung in der Asylpolitik in Kraft: Das Bundesamt für Migration (BFM) eröffnet kein Asylverfahren mehr, wenn ein Asylsuchender wiederkommt, obwohl die Schweiz ihn ins Erstasylland zurückgeschickt hat.
Im letzten Jahr schickte die Schweiz im Rahmen des Dublin-Abkommens 3500 Asylsuchende in ein anderes europäisches Land zurück. Rund 14 Prozent von ihnen kehrten aber in die Schweiz zurück und reichten ein neues Asylgesuch ein.
Im ersten Quartal 2012 überstellte die Schweiz 1227 Menschen an einen Dublin-Staat. Rund zwei Drittel davon, 829 Personen, wurden von Italien aufgenommen. Im gleichen Zeitraum reichten 307 Personen allein aus Nigeria und Tunesien ein Zweit- oder Mehrfachgesuch ein.
In diesen Fällen wird künftig kein neues Verfahren eröffnet. Die Personen werden nicht aufgenommen, sondern sie werden aufgefordert, die Schweiz zu verlassen. Allenfalls erhalten sie Nothilfe.
Die neue Regelung war am 2. Februar von BFM-Direktor Mario Gattiker vor den Medien angekündigt worden. Sie gilt ab kommendem Freitag (20. April), wie BFM-Sprecher Joachim Gross eine Meldung der Zeitungen „Tages-Anzeiger“ und „Bund“ vom Dienstag bestätigte.
Ob es deswegen künftig weniger Gesuche zu behandeln gibt, könne heute noch nicht gesagt werden, sagte Gross. „Das wird man sehen.“