Erwachsene Kiffer müssen ab nächstem Herbst nicht mehr mit einer Anzeige rechnen: Wer mit einem Joint erwischt wird, kommt mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken davon. Der Bundesrat hat die entsprechende Revision des Betäubungsmittelgesetzes auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt.
National- und Ständerat hatten die Revision im September beschlossen. Mit der Neuerung würden Polizei und Justiz entlastet und Kosten gespart, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung vom Freitag. Ausserdem werde die Ahndung des Cannabiskonsums in der Schweiz vereinheitlicht. Das Ordnungsbussensystem gilt nur für Personen, die nicht mehr als 10 Gramm Cannabis auf sich tragen.
Akzeptiert und bezahlt der Cannabiskonsument oder die -konsumentin die Ordnungsbusse, gibt es weder eine Verzeigung noch ein ordentliches Strafverfahren.
Weiterhin Strafverfahren für Jugendliche
Für Jugendliche, die Cannabis konsumieren, gilt diese Gesetzesrevision nicht. Sie werden weiterhin in einem ordentlichen Jugendstrafverfahren beurteilt.
National- und Ständerat hatten lange darüber gestritten, ob die Busse 100 oder 200 Franken betragen soll. Schliesslich einigten sie sich auf den tieferen Betrag. Die Gesetzesrevision geht auf eine parlamentarische Initiative der CVP-Fraktion zurück.
Mehrere Anläufe
Der Umgang mit Cannabis und Kiffern beschäftigte die Politik in den vergangenen Jahren immer wieder. 2004 scheiterte im Parlament eine Vorlage des Bundesrates, mit welcher der Cannabiskonsum entkriminalisiert werden sollte.
Im November 2008 scheiterte an der Urne die «Hanf-Initiative» eines überparteilichen Komitees. Die Volksinitiative verlangte Straffreiheit für den Cannabiskonsum.
30’000 Verzeigungen pro Jahr
In der Schweiz konsumieren Schätzungen zufolge zwischen 350’000 und 500’000 Personen gelegentlich Cannabis-Produkte wie Haschisch oder Marihuana. Die Gerichte müssen sich jährlich mit rund 30’000 Verzeigungen befassen.
Einige Kantone gehen mit Gelegenheitskiffern schon heute pfleglich um. In St. Gallen oder Freiburg betragen die Bussen 50 Franken bei einem Hanf-Besitz von weniger als 10 Gramm. Im Tessin hingegen können Cannabis-Konsumenten mit 3000 Franken bestraft werden.