„Abfallinsel“ Oberentfelden AG führt endlich Sackgebühr ein

Nach sechs erfolglosen Anläufen seit 1972 führt die aargauische Gemeinde Oberentfelden bei Aarau im kommenden Jahr die Abfall-Sackgebühr ein. Die Referendumsfrist gegen den Entscheid der Gemeindeversammlung ist ungenutzt abgelaufen. Die Gemeinde will nun die Steuern senken.

Gehört bald auch in Oberentfelden AG der Vergangenheit an: Ein gebührenfreier Abfallsack (Symbolbild) (Bild: sda)

Nach sechs erfolglosen Anläufen seit 1972 führt die aargauische Gemeinde Oberentfelden bei Aarau im kommenden Jahr die Abfall-Sackgebühr ein. Die Referendumsfrist gegen den Entscheid der Gemeindeversammlung ist ungenutzt abgelaufen. Die Gemeinde will nun die Steuern senken.

Die Einführung der Sackgebühr sei definitiv, teilte die Gemeindekanzlei von Oberentfelden (7600 Einwohner) am Dienstag mit. Die Gemeindeversammlung hatte das entsprechende Abfallreglement am 7. Juni mit grosser Mehrheit bei 15 Gegenstimmen gutgeheissen.

Sechs Anläufe, eine mengenabhängige Gebühr einzuführen, waren bislang am Widerstand der Einwohner gescheitert. Die Bevölkerung hatte mehr als ein ein Dutzend Mal über die Sackgebühr abgestimmt. So stimmte das Volk drei Mal an Gemeindeversammlungen zu – und kippte danach in der Referendumsabstimmung den Entscheid.

Gemeinderat spricht von „Abfallinsel“

Der Gemeinderat (Exekutive) sprach zuletzt von einer „Abfallinsel Oberentfelden“. Mit 298 Kilogramm Abfall pro Einwohner und Jahr fällt in Oberentfelden nämlich eine mehr als doppelt so grosse Menge an wie in Unterentfelden. Diese Nachbargemeinde kennt eine Volumengebühr.

Die über die Steuern finanzierte Abfallentsorgung kostet Oberentfelden pro Jahr 720’000 Franken. Dieser Budgetposten fällt nun weg: Der Gemeinderat rechnet damit, dass er die Steuern um fünf Prozentpunkte senken kann.

Bundesgericht macht Druck

Im Aargau kennt nur noch die kleine Gemeinde Oberwil-Lieli im Bezirk Bremgarten keine verursachergerechte Kehrichtgebühr. Der Gemeinderat will keine solche Regelung – trotz Aufforderung der Kantonsbehörde.

Das Bundesgericht hatte im August 2011 entschieden, dass die Abfallbeseitigung nicht einzig mit Steuergeldern finanziert werden darf. Maximal 30 Prozent der Kosten für die Müllentsorgung können gemäss Bundesgericht mit Steuergeldern gedeckt werden.

Gegen die Sackgebühren gibt es vor allem in der Romandie und im Tessin heftigen Widerstand. Viele Gemeinden finanzieren die Abfallbeseitigung einzig mit ihren Steuern. Anläufe zur Einführung einer Sack- oder Gewichtsgebühren scheiterten immer wieder.

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