Die Aufhebung des Kreuzungsverbots für moderne Trams in der St. Johanns-Vorstadt in Basel rückt näher. Das Appellationsgericht hat am Donnerstag der dafür nötigen Verlegung der Tramschienen grünes Licht gegeben.
Damit die breiten „Combino“ der BVB und die „Tango“ der BLT in der St. Johanns-Vorstadt kreuzen können, muss dort auf einer Länge von 130 Metern eines der beiden Tramgleise um 18 Zentimeter verlegt werden. Der Grosse Rat hatte für das Projekt, durch das einige Parkplätze wegfallen, schon 2009 einen Kredit von 1,1 Mio. Fr. bewilligt.
Bislang war das Projekt jedoch blockiert. Nun hat das Appellationsgericht als Verwaltungsgericht einen Rekurs von Anwohnern gegen den Erschliessungsplan der Regierung abgewiesen. Das Interesse der Öffentlichkeit an einer Behebung des Enpasses überwiege gegenüber den Interessen der Rekurrenten, sagte der Gerichtspräsident.
Schliesslich sei der Kanton aufgrund des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr sowie des Umweltschutzgesetzes angehalten, den öffentlichen Verkehr zu fördern. Und mit der Gleisverlegung könne das Kreuzungsverbot aufgehoben werden, was den Tramverkehr verflüssige und verstetige.
Die Rekurrenten hatten eine Lösung ihres Problems namentlich auch in der Verlegung des Tramverkehrs von der St. Johanns-Vorstadt in die Spitalstrasse gesehen. Diese Möglichkeit ist zwar auch im „Tramnetz Region Basel 2020“ enthalten, von einer Realisierung aber noch weit entfernt.