Die Baselbieter Regierung will dem Kantonsspital Baselland (KSBL) für gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen in den Jahren 2017 bis 2019 jährlich 13,0 Millionen Franken zahlen. Die Psychiatrie Baselland soll jährlich 7,4 Millionen Franken erhalten. Der Sparauftrag wird so nicht erfüllt.
Die entsprechenden Abgeltungen beantragt die Regierung dem Landrat, wie den am Mittwoch veröffentlichten Vorlagen zu entnehmen ist. Solche Pauschalabgeltungen, die den Spitälern Planungssicherheit und Flexibilität bieten sollen, waren erstmals für eine dreijährige Periode ab 2014 gesprochen worden, die nun ausläuft.
In der neuen Periode hätte das KSBL eigentlich einen Beitrag von 3,5 Millionen an das jüngste kantonale Sparpaket liefern und zudem den Anteil des Kinderspitals (UKBB) von 1 Million übernehmen sollen. Dieses Regierungsziel hätte eine Senkung der Abgeltungen ans KSBL von bisher 13,5 auf 9 Millionen Franken bedeutet.
Demgegenüber macht das Spital seinerseits eine Finanzierungslücke wegen gemeinwirtschaftlichen Leistungen von 17,8 Millionen geltend, die es abgegolten haben möchte. Die ins Auge gefasste deutliche Senkung sei tatsächlich für das KSBL «nicht verkraftbar» und «aus Versorgungssicht nicht zielführend», stellt die Regierung nun fest.
Leistungsabbau vermeiden
So begnügt sich die Regierung mit einer geringfügig reduzierten Abgeltung. Sie verweist zudem auf die angekündigte Zusammenführung der öffentlichen Spitäler beider Basel, mit der mittelfristig bei den gemeinwirtschaftlichen Leistungen Synergieeinsparungen von 6 Millionen jährlich im Baselbiet drin lägen.
Bei der Psychiatrie sieht es ähnlich aus: Dort betrug der Sparauftrag 2 Millionen, plus 500’000 Franken für das UKBB, was die Abgeltung von 8 auf 5,5 Millionen reduziert hätte. Dem gegenüber stand ein Abgeltungsantrag von 8,3 Millionen. Um einen starken Leistungsabbau zu verhindern, kürzt die Regierung nur auf 7,4 Millionen im Jahr.
Für jene gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen, die die Spitäler aufgrund von Gesetz, Leistungsvereinbarung oder Verträgen übernehmen, muss der Kanton aufkommen. Sie betreffen etwa die Kosten des 24-Stunden-Betriebs der Notfallstationen oder Rettungsdienste. Sie dürfen gemäss der seit 2012 geltenden neuen Spitalfinanzierung nicht in den Fallpauschalen enthalten sein.