Mit einer weiteren Verordnungsrevision möchte der Bundesrat die Ausreisebereitschaft abgewiesener Asylbewerber mit grösseren finanziellen Anreizen erhöhen. Das Echo auf diesen Vorschlag ist mehrheitlich positiv. Die Bürgerlichen möchten zusätzlich einige im Juni vom Nationalrat behandelte Restriktionen einfliessen lassen.
So befürwortet die SVP eine Reduktion der Nothilfe, um die Ausreisen zu beschleunigen. Die FDP möchte die Sozialhilfe durch eine erweiterte Nothilfe ersetzen – ausgenommen bei verletzlichen Personen. Die CVP nahm in der Vernehmlassung keine Stellung.
Entgegengesetzt sind die Auffassungen der SVP und der FDP in Bezug auf die finanziellen Anreize für Ausreisewillige. Die SVP lehnt eine Ausweitung der Rückkehrhilfen vehement ab, da dadurch eine Sogwirkung entstehe. „Sollte der Bundesrat an der vorgeschlagenen Ausweitung festhalten, so müssen diese Ausgaben zwingend von den Entwicklungshilfe-Rahmenkrediten übernommen werden.“
Für die FDP hingegen gehen die bundesrätlichen Vorschläge in eine „wünschenswerte Richtung“. Wenn das Bundesamt für Migration mehr Handlungsspielraum erhalte – und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht -, dann würden die freiwilligen Ausreisen zunehmen und und die Ausschaffungen beschleunigt, ist die Partei überzeugt. Die finanziellen Auswirkungen müssten jedoch in einem akzeptablen Rahmen bleiben.
Zweischneidig
Die SP kann die Bedenken gegen höhere Rückkehrhilfen nachvollziehen; sie ist sich auch der Zweischneidigkeit dieses Ansatzes bewusst. Die Partei hat jedoch „Vertrauen in das Augenmass der Behörden“ und geht davon aus, dass Missbrauch ausgeschlossen werden kann.
Auch die Kantone sind sich der Zweischneidigkeit bewusst. Ihrer Ansicht nach sollten erhöhte Ausreisebeiträge nur sehr zurückhaltend gewährt werden. Die Rückkehrhilfen dürften auf keinen Fall die Reisekosten übersteigen, fordert die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren. Insgesamt stossen die Vorschläge des Bundesrats bei den Kantonen weitgehend auf Zustimmung.
Bund soll sich stärker an Haftkosten beteiligen
Sie wünschen sich jedoch eine höhere Beteiligung des Bundes an den Haftkosten der Kantone. Für einen raschen Vollzug der Wegweisungen seien Haftplätze unerlässlich, stellt die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren fest.
Die Kosten für einen Tag Administrativhaft lägen heute bei 200 Franken. Der Bund müsse sich neu mit mindestens 180 Franken pro Tag daran beteiligen. Derzeit liegt der Bundesbeitrag bei 140 Franken. Die SVP möchte sogar, dass der Bund 200 Franken übernimmt.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) befürwortet eine Ausweitung der Rückkehrhilfen. Sie begrüsst auch die Möglichkeit, Ausreisegespräche neu auch mit Leuten in Administrativhaft durchführen zu können. Dass das Bundesamt für Migration dafür mit Kantonen oder Dritten Leistungsvereinbarungen abschliessen kann, ist ganz im Sinne der SFH.
Die Vorschläge des Bundesrats
Nach den Vorschlägen des Bundesrats sollen Häftlinge in Administrationshaft in blockierten Situationen neu bis zu 2000 Franken „Ausreisegeld“ erhalten, wenn sie sich zur Ausreise bereit erklären und aktiv bei der Beschaffung der Reisepapiere mithelfen und selbständig ausreisen. Dieses Geld würden die Betreffenden erst bei der Ankunft in ihrer Heimat erhalten.
Um den Wegweisungsvollzug zu beschleunigen, sollen Personen in Administrationshaft zudem einen „Reisebatzen“ von maximal 500 Franken erhalten, wenn sie sich zur selbständigen Ausreise bereit erklären. Bisher erhielten die Betreffenden 100 Franken. Neu sollen ferner maximal 200 Franken für die Gepäckbeförderung an Personen ausgerichtet werden, die freiwillig zurückkehren.
Die Neugestaltung der Pauschalen im Rückkehrbereich führen voraussichtlich zu jährlichen Mehrkosten von rund einer halben Million Franken. Diesen Zusatzkosten stehen laut Bund Einsparungen gegenüber, die durch die Vermeidung kostspieliger Sonderflüge kompensiert werden.