Brüssel will offenbar Änderungen des Personenfreizügigkeitsabkommens nicht verhandeln. In einem Entwurf eines Brief an Bundespräsident Didier Burkhalter schreibt die EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton, sie könne auf eine entsprechende Anfrage der Schweiz nicht eintreten.
Die Schweiz hatte am 4. Juli ein Begehren um eine Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens formell bei der EU eingereicht. Es basiert auf dem Umsetzungskonzept zur Zuwanderungsinitiative der SVP, welches der Bundesrat am 20. Juni vorgestellt hatte. Dieses enthält die wichtigsten Eckwerte zur Steuerung der Zuwanderung ab 2017.
Im Entwurf des Briefes an Bern, den die Westschweizer Zeitung «Le Temps» in ihrer Samstagsausgabe veröffentlichte, schreibt Ashton, dass das Prinzip der Nichtdiskriminierung, das Recht, eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben und sich auf dem Territorium der anderen Partei niederzulassen, ein Grundprinzip der Europäischen Union (EU) darstellten.
Neuverhandlungen mit dem Ziel, quantitative Limiten und Quoten einzuführen, kombiniert mit einer Bevorzugung von Schweizer Staatsangehörigen, stellten eine grundsätzlichen Widerspruch zu den Zielen des Personenfreizügigkeitsabkommens dar, heisst es im Entwurf, welcher der sda vorliegt. Nach Konsultationen mit den EU-Partnern sehe sich Brüssel nicht im Stande, auf die Anfrage aus Bern einzugehen. Sie werde deshalb abgelehnt.
Brüssel stehe aber für Diskussionen über praktische Probleme zur Verfügung, die sich bei der Einhaltung des Abkommens ergäben. Die Ablehnung einer Einführung von Kontingenten und eines Inländervorrangs durch die EU hatte sich schon früher abgezeichnet.