Auf fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung und weiteren Delikten hat am Freitag das Verdikt des Basler Strafgerichts gegen einen 25-jährigen Serben gelautet. Er hatte einen Mann, der ihm Geld schuldete, spitalreif geschlagen.
Zwei am Vorfall ebenfalls beteiligte Türken wurden zu teilbedingten Freiheitsstrafen von drei respektive zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht ordnete die Entlassung der drei aus der Sicherheitshaft an. Die Männer waren schon seit dem 24. November 2010 in Untersuchungshaft gesessen.
Neben schwerer Körperverletzung sprach das Gericht die drei auch der Freiheitsberaubung, der Entführung und der versuchten Nötigung schuldig. Der am schwersten belastete Angeschuldigte hatte das Opfer so massiv geschlagen und getreten, dass sich deses wegen Kopfverletzungen einer Notoperation hatte unterziehen müssen.
Die drei hatten das Opfer in einer Disco in Basel aufgespürt, in ein Auto verfrachtet und auf den Sulzchopf oberhalb von Muttenz gefahren. Schon während der Fahrt hatte der Serbe das Opfer, das ihm aus Drogengeschäften Geld schuldete, massiv geschlagen. Im dunklen Wald musste der Mann weitere Schläge und Tritte einstecken, bis ihm die Flucht gelang.
Kein Tötungsversuch
Anders als die Anklage ging das Gericht indes nicht von einer versuchten vorsätzlichen Tötung aus und sprach die Angeschuldigten in diesem Punkt frei. Das Opfer sei weder völlig wehrlos noch bewusst gewesen, es sei nie am Boden gelegen und die Fusstritte seien nicht gegen den Kopf gerichtet gewesen, begründete der Gerichtspräsident diesen Entscheid.
Weiter gelangte das Gericht zum Schluss, dass die beiden Türken als Mittäter gehandelt hatten. Die hätten sich dem Vorsatz des Hauptbeschuldigten angeschlossen, dem Opfer eine Lektion zu erteilen, hielt der Gerichtspräsident fest. Einer war Chauffeur, der andere war daran beteiligt, das Opfer ins Auto und hinaus zu befördern.
Das Gericht ging auch davon aus, dass die drei einen Besucher ins Spital geschickt hatten, um das Opfer von einer Anzeige gegen die Angreifer abzuhalten. Dafür gab es einen Schuldspruch wegen versuchter Nötigung.
Das ausgesprochene Strafmass liegt unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den Haupttäter siebendreiviertel Jahre verlangt. Die Verteidigung hatte auf bedingt vollziehbare Strafen und im Falle des Chauffeurs auf Freispruch plädiert.
15 Monate in U-Haft
Neben Schadenersatz müssen die drei dem Opfer eine Genugtuung von 12’000 Franken zahlen. Alle Angeschuldigten wurden aus der Sicherheitshaft entlassen. Dies nahmen die zahlreich erschienenen Angehörigen im Gerichtssaal mit Applaus zur Kenntnis. Die drei sassen 15 Monate lang in Untersuchungshaft.