Abschuss von Luchs und Wolf soll einfacher möglich sein

Richten Wolfsrudel oder Luchsbestände zu grossen Schaden an, soll neu ein Abschuss möglich sein, um die Population zu regulieren. Bis anhin konnten nur Einzeltiere geschossen werden, wenn diese innert einer bestimmten Zeit zu viele Tiere gerissen hatten.

Luchs im Schnee im Zoo von Servion nahe Lausanne (Archiv) (Bild: sda)

Richten Wolfsrudel oder Luchsbestände zu grossen Schaden an, soll neu ein Abschuss möglich sein, um die Population zu regulieren. Bis anhin konnten nur Einzeltiere geschossen werden, wenn diese innert einer bestimmten Zeit zu viele Tiere gerissen hatten.

Die Regulation von Rudeln soll dann erlaubt sein, wenn der Bestand durch regelmässige Fortpflanzung gesichert ist und ein Monitoring dafür besteht. Zudem müssen im betroffenen Gebiet gewisse Herdenschutzmassnahmen umgesetzt sein. So sieht es das überarbeitete Wolfs- und Luchskonzept vor, welches das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am Dienstag in die Konsultation gegeben hat.

Bereits heute kann ein Wolf zum Abschuss freigegeben werden, wenn er innerhalb von vier Monaten mindestens 35 Schafe oder innerhalb von einem Monat mindestens 25 Schafe reisst. Diese Regelung soll bestehen bleiben. Zusätzlich können aber auch die zusammengezählten Risse eines Rudels einen Eingriff rechtfertigen.

Gemäss dem neuen Konzept dürfte künftig ein Wolfsrudel verkleinert werden, wenn es in vier Monaten mehr als 15 Nutztiere reisst oder wenn die Schalenwildbestände (zum Beispiel Hirsche) in ihrem Streifgebiet «markant» abnehmen.

Bei Luchsbeständen wäre ein Eingriff dann erlaubt, wenn sie in vier Monaten mehr als 35 Nutztiere oder in zwei Monaten mehr als 25 Nutztiere reissen oder wenn die Bestände an Rehen und Gämsen «markant» abnehmen.

Kanton erteilt Abschussbewilligung

Das neue Konzept Wolf sieht zudem vor, dass einzelne Wölfe vereinfacht zum Abschuss freigegeben werden. Dies unter der Voraussetzung, dass der Wolf Teil eines Rudels ist und dass er in drei Angriffen mindestens zehn Schafe gerissen hat. Die Abschussbewilligung soll wie bis anhin die Kantone erteilen, nachdem die Interkantonale Kommission eine Empfehlung abgegeben hat.

Das Parlament hatte das BAFU vor drei Jahren damit beauftragt, die Konzepte Wolf und Luchs zu überarbeiten. Die Konsultation dauert bis zum 5. September 2014.

Gemäss BAFU gibt es derzeit in der Schweiz zwischen 25 und 30 Wölfe und rund 160 Luchse. Seit 2012 lebt das erste Wolfsrudel am Calanda in Graubünden.

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